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Ehrenamtliche Stiftungsvorstände aus der Haftung

Geschrieben am 10-07-2009

Essen (ots) - Gesetzesänderung verlangt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit

Ehrenamtliche Stiftungsvorstände müssen in Zukunft nur noch bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit ihrem Privatvermögen haften.
Das hat der Deutsche Bundestag in einem neuen Gesetz zur Verbesserung
des Vereinsrechts beschlossen. "Das zu Gunsten von Vereins- und
Stiftungsvorständen geänderte Gesetz stärkt dem gemeinnützigen
Engagement in Stiftungen erheblich den Rücken und ermutigt Menschen
Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen", sagt Ambros
Schindler, Leiter des DSZ - Deutsches Stiftungszentrum im
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft.

Am 2. Juli hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze zur Änderung
des Vereinsrechtes beschlossen. Eines davon betrifft die
Haftungsfrage von ehrenamtlich tätigen Vereins- und
Stiftungsvorständen. War es bisher so, dass Vorstände, die keine oder
lediglich eine Vergütung von höchstens 500 Euro im Jahr erhalten, in
Stiftungen und Vereinen mit ihrem gesamten Privatvermögen im
Schadensfall haftbar gemacht werden konnten, haften sie jetzt nur
noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Somit wird die
Haftungsfrage erstmals bundesweit einheitlich geregelt.

Die Neuregelung der Haftungsfrage trägt dem Umstand Rechnung, dass
im so genannten "Dritten Sektor" auch die Leitungsfunktionen von
Stiftungen und Vereinen oft von Ehrenamtlichen übernommen werden, die
für ihre Arbeit nicht oder nur in geringem Umfang bezahlt werden.
Dennoch werden sie in rechtlicher Hinsicht oft nicht anders behandelt
als hauptberufliche Geschäftsführer und Vorstände von
Wirtschaftsunternehmen. Auch abseits der nun neu geregelten
Haftungsfrage müssen sich ehrenamtliche Vorstände daher neben ihrer
wirtschaftlichen und sozialen Verantwortung auch ihrer steuerlichen
und rechtlichen Pflichten bewusst sein. Zu den Pflichten eines
Stiftungsvorstandes gehört unter anderem die Erhaltung des
Stiftungsvermögens, die gewissenhafte und risikooptimierte
Vermögensverwaltung, die satzungsgemäße Verwendung der Fördermittel
sowie die Buchführung und der Rechnungsabschluss.

In den vom DSZ - Deutsche Stiftungszentrum verwalteten 431
Stiftungen tragen mehr als 1.000 Personen ehrenamtlich dazu bei, die
gemeinnützigen Zwecke in optimaler Weise zu erfüllen. Die Stiftungen
im DSZ gaben im Jahr 2008 121 Millionen Euro an Fördergeldern aus und
verfügen über ein Gesamtkapital in Höhe von über 2 Milliarden Euro.

Originaltext: DSZ Deutsches Stiftungszentrum GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73964.rss2

Pressekontakt:
Nicole Germeroth - Referentin Stiftungskommunikation
DSZ - Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft
Barkhovenallee 1 - 45239 Essen
Tel: 0201/8401-204
E-Mail: nicole.germeroth@stifterverband.de;
www.deutsches-stiftungszentrum.de


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