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Bundestagswahl: Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien

Geschrieben am 08-07-2009

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat den
Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 17.
Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät
und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von
politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 27.
September 2009. Sie findet am Freitag, dem 17. Juli 2009, um 10.00
Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
(Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal),
statt.

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur
bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest:

1. Welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag
seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge
ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne
Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.

2. Welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre
Beteiligung an der Wahl angezeigt haben, für die Wahl des 17.
Deutschen Bundestages als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz
anzuerkennen sind. Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur
Bundestagswahl zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- bzw.
Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von
Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können.

Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 17.
Deutschen Bundestag am 27. September 2009 nicht als Parteien
anerkennt, können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Bis zum Ablauf der
gesetzlichen Ausschlussfrist am 29. Juni 2009 haben - wie bereits am
30. Juni 2009 mitgeteilt - 49 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre
Beteiligung an der Bundestagswahl 2009 angezeigt (2005: 55
Beteiligungsanzeigen).

Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 17. Juli 2009 nicht über
die Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen zur
Bundestagswahl 2009. Darüber entscheiden die zuständigen Landes- oder
Kreiswahlausschüsse am 31. Juli 2009. Wahlvorschläge müssen bis zum
23. Juli 2009, 18.00 Uhr, eingereicht werden, und zwar als
Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als
Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern.

Erst am Donnerstag, dem 6. August 2009, wird der
Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die
Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch
Landeswahlausschüsse entscheiden.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Wichtige Hinweise:
Zuschauer der Sitzung müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine
Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen.
Medienvertreter ohne Bundestags-Dauerakkreditierung müssen sich im
Vorfeld über die Pressestelle des Deutschen Bundestages akkreditieren
lassen: Deutscher Bundestag, Akkreditierungsstelle, Schiffbauerdamm
17 (3. Etage), 11011 Berlin, Telefon: (030) 227 - 329 24 oder - 329
29.

Vertreter von Hörfunk und Fernsehen werden gebeten, sich bis zum
16. Juli 2009,
10:00 Uhr, bei der Pressestelle anzumelden.

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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