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Selbstbestimmung auch ohne Stimme: Gesetzliche Grundlage für Patientenverfügung gelegt

Geschrieben am 07-07-2009

Hannover (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

(AWD) Wenn nur noch das gleichmäßige Piepsen von Apparaten auf
Leben hinweist und Ärzte wenig Zuversicht auf dauerhafte Besserung
verbreiten, stehen Verwandte und Freunde meist hilflos vor dem
Krankenbett und fragen sich, ob dieser Zustand noch menschenwürdig
ist. Doch wer will das für einen anderen Menschen entscheiden? Für
diesen Moment, wenn dem eigenen Willen keine Stimme mehr verliehen
werden kann, ist die Patientenverfügung vorgesehen. Sie legt die
persönlichen Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen
beziehungsweise Nicht-Behandlungen fest und sorgt für Klarheit bei
Ärzten und Verwandten.

"Die Patientenverfügung ermöglicht es, den eigenen Willen bis zum
Lebensende durchzusetzen. Mit der Abstimmung im Bundestag wurde nun
auch die gesetzliche Grundlage geschaffen. Ärzte sind demnach
verpflichtet, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gemäß der
Patientenverfügung zu handeln. Selbst wenn die Krankheit nicht zum
Tode führt. Mit dem Beschluss wurde die Selbstbestimmung eines jeden
Bürgers gestärkt und eine neue Rechtssicherheit geschaffen", so
AWD-Versicherungsexperte Christian Monke.

Patientenverfügungen sollten einem bestimmten Muster folgen, ohne
ihre Individualität zu verlieren. Ein Überblick über den aktuellen
Gesundheitszustand und die eigene Wertevorstellung können zum
Einstieg dienen. Der Hauptinhalt besteht aus der Schilderung, in
welchen konkreten Situationen die Verfügung anzuwenden ist und wie
die gewünschten Behandlungsmaßnahmen auszusehen haben. Dabei gilt: je
umfangreicher und klarer die Situationen beschrieben werden, desto
sicherer ist die Umsetzung des eigenen Willens.

Originaltext: AWD Holding AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/28954
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_28954.rss2
ISIN: DE0005085906

Pressekontakt:
AWD Holding AG
Bereich Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Suska
Tel: 0511/9020-5560
E-Mail: stefan.suska@awd.de


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