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CSU-Landesgruppe/Silberhorn: Bundestag in Europapolitik substanziell stärken

Geschrieben am 05-07-2009

Berlin (ots) - Zur Debatte über die Konsequenzen aus dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vertrag von Lissabon erklärt
der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Thomas Silberhorn:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffnet die einmalige
Chance, die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat in
EU-Angelegenheiten grundlegend neu zu gestalten. Das Zusammenspiel
von Parlament und Regierung muss dabei vom Kopf auf die Füße gestellt
werden. Unmissverständlich hat das Bundesverfassungsgericht
angemahnt, dass Bundestag und Bundesrat die Integrationsverantwortung
tragen und wahrnehmen müssen. Europapolitik muss deshalb zur
Innenpolitik und zur Sache der Parlamente werden.

Das Grundgesetz beinhaltet in Artikel 23 bislang lediglich
rudimentäre Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im Hinblick
auf das Verhalten der Bundesregierung im Rat. Parlamentarische
Stellungnahmen muss die Bundesregierung nur berücksichtigen, nicht
aber beachten. Damit haben Bundestag und Bundesrat nur
Petitionsrechte gegenüber der Bundesregierung. Dies widerspricht dem
Geist und der Zielrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts,
das die zentrale Verantwortung für die europäische Integration bei
Bundestag und Bundesrat verortet.

Der Tragweite des Lissabon-Urteils kann daher eine bloße Änderung
des Begleitgesetzes zum Vertrag von Lissabon nicht gerecht werden.
Vielmehr ist es notwendig, die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat
nach Artikel 23 des Grundgesetzes selbst zu ändern. Hier handelt es
sich ohnehin um die am meisten missglückte Regelung des Grundgesetzes
- unübersichtlich, unverständlich und weitgehend wirkungslos.

Abhilfe bietet das in Österreich seit langem problemlos
praktizierte Modell: Danach sind parlamentarische Stellungnahmen für
die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich. Eine Abweichung ist
nur möglich, wenn zwingende außen- und integrationspolitische Gründe
dies erfordern. Damit bleibt die Handlungsfähigkeit der
Bundesregierung ausreichend gewahrt. Die CSU-Landesgruppe vertritt
diese Forderung seit vielen Jahren. Sie ist bereits in einem
gemeinsamen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Januar
2005 (Bundestags-Drucksache 15/4716) enthalten.

Wir arbeiten konstruktiv und ergebnisorientiert daran, die Rolle
des Bundestages in EU-Angelegenheiten substanziell zu stärken. Wir
haben dazu sehr klare Erwartungen, die wir zügig konkretisieren
werden.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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