(Registrieren)

Zeitschriftenverleger sehen in Bundestagsbeschluss zur Datenschutznovelle Gefahr für Lesergewinnung

Geschrieben am 03-07-2009

Berlin (ots) - Behördliche Eingriffsbefugnisse verschlechtern
Rahmenbedingungen der Wirtschaft

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt, dass der
Bundestag bei den Beratungen der Datenschutznovelle um einen auch für
die Wirtschaft akzeptablen Kompromiss gerungen hat. Das heute
beschlossene Gesetz dürfte dieses Ziel jedoch nicht ausreichend
sichern. Künftig wird nicht mehr nur Telefon- und E-Mail-Werbung,
sondern auch die Briefwerbung grundsätzlich von der vorherigen
Einwilligung des Angeschriebenen abhängen. Ausnahmsweise sollen
jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch des Angeschriebenen unter
anderem dann zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der
Adresserhebung eindeutig hervorgeht.

"Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider
Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und
pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern", erklärte ein
Vertreter des VDZ. "Es ist allerdings fraglich, ob mit dem nun
vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser
für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt." Denn statt auf
bewährte Modelle wie die österreichische codierte Kennzeichnung der
Adressquelle im Werbebrief zurückzugreifen, verlangt das Gesetz nun
die Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten. Daraus folgt die
Gefahr eines ganz erheblichen Rückgangs der verfügbaren Adressen.
Würde sich diese Gefahr realisieren, wäre der Schaden für die auf
Briefwerbung essentiell angewiesenen Abo-Auflagen ähnlich groß wie
durch den Regierungsentwurf, der eigentlich verbessert werden sollte.

"Es ist unverständlich, warum die im Zuge der Digitalisierung und
infolge massiver Anzeigenrückgänge schwer belastete Presse
ausgerechnet jetzt einer solchen Gefahr ausgesetzt wird", sagte der
VDZ-Sprecher weiter.

Neben weiteren Belastungen und Unklarheiten im Gesetzestext stößt
bei den Zeitschriftenverlegern die Einführung eines Anordnungsrechts
für Datenschutzbehörden auf Ablehnung. Es bedeutet eine
problematische Verschlechterung der Wirtschaftsordnung in
Deutschland. Behördliche Anordnungsbefugnisse begründen schon
angesichts der vielen unbestimmten Voraussetzungen ein Risiko
unvorhersehbarer Eingriffe in die Unternehmen und deren betriebliche
Abläufe.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Michael Geffken
Tel: +49 (173) 3945322
E-Mail: m.geffken@vdz.de
Internet: www.vdz.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

212531

weitere Artikel:
  • Pfeiffer: Kompetenzen bündeln - Energieaußenpolitik aus einem Guss Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag zur Energieaußenpolitik am 2. Juli erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB: Energiefragen können weder allein national noch bilateral gelöst werden, sondern nur europäisch und multilateral. Deshalb sollte Europa zukünftig bei der Energiepolitik mit einer Stimme sprechen. Hierfür müssen wir jedoch zunächst eine Einigkeit in Deutschland erzielen. Die zersplitterte Energiepolitik in Deutschland behindert uns und führt mehr...

  • Westdeutsche Zeitung: Bundeswehreinsatz in Afgahnistan - Eine vorgeschobene Begründung = Von Angela Gareis Düsseldorf (ots) - Auslandseinsätze der Bundeswehr erzeugen immer ein gewisses Unbehagen in der Bevölkerung. Dass aber 69 Prozent der Bürger sich für einen raschen Rückzug aus Afghanistan aussprechen, hat eine neue Qualität. Bemerkenswert dabei ist, dass sich der Widerstand unter Anhängern aller Parteien formiert. Das ist mit einer pazifistischen Grundstimmung in der Republik allein nicht zu erklären. Nach den Anschlägen des 11. September verdrängte das Wissen um die neue Bedrohung manchen Zweifel am Kampf gegen den Terrorismus. Seither mehr...

  • NRZ: Afghanistan: Ein Krieg, der keiner sein darf Essen (ots) - Dass eine übergroße Mehrheit der Deutschen zu der Ansicht gelangt, die Bundeswehr habe in Afghanistan nichts mehr verloren, muss als Warnsignal an die Regierung und die sie tragenden Parteien verstanden werden. Viele Bürger sind es schlicht leid, den afghanischen Stand der Dinge nur in verdünnten, homöopathischen Dosen verabreicht zu bekommen. Und zwar vorzugsweise dann, wenn Särge zurückkommen. Sie spüren längst: Es herrscht ein zermürbender Krieg dort, der nur in Deutschland kein Krieg sein darf, weil Politiker fürchten, mehr...

  • Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) kommentiert in ihrer Samstagsausgabe vom 04. Juli 2009 die Tätigkeit von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern in der Brandenburger Landespoli Frankfurt/Oder (ots) - Es wäre auch wünschenswert, wenn 20 Jahre nach der Wende ein Klima herrschen würde, in dem diejenigen Polizisten, die zur Wende blutjung im Auftrag der Stasi Kriminalistik studierten und dann einen Weg in die brandenburgische Polizei fanden, offen mit ihrer Biografie und den Brüchen darin umgehen könnten. Damit ist einer Verharmlosung der Stasi nicht das Wort geredet. Im Gegenteil. Es könnte ein Beitrag sein, jungen Menschen die Gefahren eines totalitären Regimes zu verdeutlichen. Originaltext: Märkische mehr...

  • Südwest Presse: Kommentar: Komasaufen Ulm (ots) - Fast dreieinhalb Jahre Haft für den Wirt - das ist heftig, mag mancher sagen. Doch das Urteil im Falle des fatalen Wettsaufens von Berlin lautet auf "Körperverletzung mit Todesfolge". Dies ist angesichts der 45 Schnäpse, die dem 16-jährigen Lukas serviert wurden, angemessen. Zumal der Wirt sich heimlich Wasser eingeschenkt hatte. Andererseits muss bei aller Trauer um Lukas die Frage erlaubt sein: Wie kann ein Jugendlicher - unter den Augen seiner tatenlosen Freunde - sich so gehen lassen, sein Leben so wegwerfen? Eine Antwort mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht