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Klöckner: Anlegerschutz wird gestärkt

Geschrieben am 03-07-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der heute anstehenden 2./3. Lesung des
Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei
Schuldverschreibungen und der Verabschiedung des Antrags der Großen
Koalition "Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und
durchsetzen" erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf
eines Finanzproduktes auf zehn Jahre und einer beweissicheren
Beratungsdokumentation durch Banken und Finanzvermittlern gegenüber
ihren Kunden haben wir eine notwendige Entscheidung für einen guten
Anlegerschutz getroffen. Da der Verbraucher bisher die Beweislast für
eine Falschberatung trägt, aber kein Recht auf den Erhalt eines
Protokolls über die Beratung hat, kann er kaum Beratungsfehler
nachweisen. Künftig bekommt er mehr Rechtssicherheit. Auch bei
telefonischer Beratung muss der Bankmitarbeiter dem Kunden das
Protokoll nach Hause schicken. Erkennt der Privatkunde, dass das
Protokoll von dem Telefongespräch abweicht und er ein "risikoreiches"
statt eines "risikoarmen" Produkts erhält, kann er sieben Tage lang
von dem Vertrag zurücktreten. Sollten Kunden diese Möglichkeit
missbrauchen, um von Geschäften zurückzutreten, da sich der Kurs des
erworbenen Produktes schlecht entwickelt, werden die Banken als
Konsequenz auf telefonisch Beratungsgespräche mit diesen Personen
verzichten. Dies ist das gute Recht der Banken.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus für einen
weitgehenderen Anlegerschutz ein und hat einen Antrag initiiert, der
umfassende Verbesserungen wie eine bessere und umfangreichere
Berufsqualifikation von Finanzvermittlern vorsieht. Es kann nicht
sein, dass Vermittler von Investmentfonds oder geschlossenen Fonds
keinerlei Sachkenntnis besitzen müssen. Das gilt auch für gebundene
Vermittler, die ausschließlich für ein einziges Unternehmen
Versicherungen oder Wertpapiere vertreiben. Wir brauchen verbindliche
Mindeststandards für alle Finanzvermittler sowie eine anspruchsvolle
Berufsqualifikation. Ebenso müssen solche Vermittler eine
Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Wer den mündigen
Bürger fordert, muss umgekehrt für eine gute und fundierte
Informationsbasis sorgen. Deshalb müssen das Wissen und die
Ausbildung des Beraters ausgebaut werden. Im Bereich der Provisionen
und Kosten wollen wir mehr Transparenz schaffen, damit der
Verbraucher weiß, woran er bei einer Beratung ist. Das bedeutet auch,
dass Verbraucherberatungen durch die Verbraucherzentralen und die
Stiftung Warentest gestärkt werden müssen.

Ein erster Schritt für einen besseren Anlegerschutz ist mit der
heutigen Verabschiedung des Schuldverschreibungsgesetzes getan,
weitere müssen folgen. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in
dem Finanzsektor wieder zurück erlangt werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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