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Krankenkassen haben weiterhin die Wahl! / Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet nicht zu Ausschreibungen

Geschrieben am 03-07-2009

Berlin (ots) - Die jüngste Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien,
ändert nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, den Versicherten
Wahlfreiheit bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu
gewähren. Dies betont das Aktionsbündnis "meine Wahl!", nachdem in
der vergangenen Woche einige gegensätzliche Interpretationen des
EuGH-Urteils viele Hilfsmittelnutzer verunsicherten.

Bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln bedeuten
exklusive Ausschreibungen für die Versicherten oft ein Manko an
Qualität und Service, da meist der billigste Anbieter den Zuschlag
erhält. Der Patient wird bevormundet und kann dann nicht mehr selbst
entscheiden, wem er seine Versorgung zum Beispiel mit
Inkontinenzhilfen, Beatmungsgeräten oder Rollstühlen anvertraut.
Bislang haben erst rund 30 Krankenkassen zum Mittel der Ausschreibung
gegriffen, wie der Ausschreibungsmonitor des Aktionsbündnisses zeigt.
Wo dies der Fall ist, kommt es jedoch sehr häufig zu großen Problemen
für die betroffenen Hilfsmittelnutzer. Das Aktionsbündnis "meine
Wahl!" fordert daher die Wahrung des Patientenwahlrechts. Offene
Rahmenverträge mit möglichst vielen qualifizierten
Leistungserbringern sind dafür auch nach der Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs ein gangbarer Weg zum Erhalt eines offenen
Qualitätswettbewerbs und vor allem zum Wohle der Betroffenen.

Im Aktionsbündnis "meine Wahl!" haben sich seit Juni letzten
Jahres bundesweit Menschen mit Behinderungen,
Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und
Versorgungspartner wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen
zusammengeschlossen, um das Recht auf freie Wahl des
Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten. Das Bündnis
setzt sich für eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem
Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln ein.
Insgesamt 90 Unternehmen und Organisationen (Stand: Juli 2009)
unterstützen bereits die Arbeit und die Ziele des Bündnisses,
darunter die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., der Deutsche
Rollstuhl-Sportverband e.V., die Deutsche Gesellschaft für
Versicherte und Patienten e.V. und die Deutsche Parkinson Vereinigung
e.V.

Originaltext: Aktionsbündnis "meine Wahl!"
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71746
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71746.rss2

Pressekontakt:

Bärbel Hestert-Vecoli
Aktionsbüro »meine Wahl!«
c/o Weber Shandwick
Schönhauser Allee 37, Geb. P
10435 Berlin

Tel.: +49 (0)30 203 51-27
bhestert@webershandwick.com

www.buendnis-meine-wahl.de


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