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Zeitschriftenverleger sehen in Datenschutznovelle neue Gefahren für die Leserwerbung

Geschrieben am 01-07-2009

Berlin (ots) - Ob verbleibende Ausnahmen vom Opt-In-Erfordernis
die notwendige Werbung von Abo-Lesern ermöglichen, ist ungewiss -
Behördliche Eingriffsbefugnisse verschlechtern Rahmenbedingungen der
Wirtschaft

Der VDZ Verband deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt, dass der
Bundestag im Vorfeld der heute bekannt gewordenen Einigung zur
Datenschutznovelle um einen auch für die Wirtschaft akzeptablen
Kompromiss gerungen hat. Die letztlich zwischen den
Regierungsfraktionen vereinbarte Regelung, die am Freitag im
Bundestag beschlossen werden soll, dürfte dieses Ziel jedoch nicht
sichern. Nach der geplanten Neuregelung wird künftig nicht mehr nur
Telefon- und E-Mail-Werbung, sondern auch die Briefwerbung
grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen
abhängen. Ausnahmsweise sollen jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch
des Angeschriebenen unter anderem dann zulässig bleiben, wenn aus dem
Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht.

"Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider
Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und
pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern", erklärte ein
Vertreter des VDZ. "Es ist allerdings äußerst fraglich, ob mit dem
nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller
Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt." Denn
statt auf bewährte Modelle wie die österreichische codierte
Kennzeichnung der Adressquelle im Werbebrief zurückzugreifen,
verlangt der Kompromiss nun die Klarnamenkennzeichnung des
Adresslieferanten. Daraus folgt die Gefahr eines ganz erheblichen
Rückgangs der verfügbaren Adressen. Würde sich diese Gefahr
realisieren, wäre der Schaden für die auf Briefwerbung essentiell
angewiesenen Abo-Auflagen ähnlich groß wie durch den
Regierungsentwurf, der eigentlich verbessert werden sollte.

Neben weiteren Belastungen und Unklarheiten im Gesetzestext stößt
bei den Zeitschriftenverlegern die Einführung eines Anordnungsrechts
für Datenschutzbehörden auf Ablehnung. Es bedeutet eine
problematische Verschlechterung der Wirtschaftsordnung in
Deutschland. Behördliche Anordnungsbefugnisse begründen schon
angesichts der vielen unbestimmten Voraussetzungen ein Risiko
unvorhersehbarer Eingriffe in die Unternehmen und deren betriebliche
Abläufe.

Über den VDZ:

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ist die
Interessenvertretung der deutschen Zeitschriftenbranche. Als
Dachverband, organisiert in drei Fachverbänden (Fachpresse,
Konfessionelle Presse, Publikumszeitschriften) und sieben
Lan-desverbänden, repräsentieren seine 400 Mitgliedsverlage mit mehr
als 3.000 Zeitschriften rund 90 Prozent des deutschen
Zeitschriftenmarktes. Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den
Verlagen ein breites Spektrum an Beratungs-, Informations- und
Serviceleistungen in allen Bereichen des Verlagsgeschäftes (Anzeigen,
Vertrieb, New Media, Rechtsfragen, Betriebswirtschaft, Umwelt und
Papier). Als Wirtschaftsverband engagiert er sich auf deutscher und
europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der
Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er im
Auftrag der Landesverbände Verhandlungen mit den
Journalistengewerkschaften zu den Redakteurstarifverträgen. Darüber
hinaus leistet der VDZ mit der Zeitschriften Akademie einen
wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche.
Weitere Informationen im Internet unter: www.vdz.de , www.pz-online
.de, www.deutsche-fachpresse.de , www.print-wirkt.de ,
www.zeitschriften-akademie.de , www.crossmedia-cases.de ,
www.zeitschriftentage.de

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen:
Michael Geffken
Tel: +49 (173) 3945322
E-Mail: m.geffken@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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