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Haufe aktuell: Erbrechtsreform vor endgültiger Verabschiedung im Bundestag

Geschrieben am 01-07-2009

Freiburg (ots) - "Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in
seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich
grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und
geänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen hat unser Erbrecht aber
keine zeitgemäßen Antworten", so begründet Justizministerin Zypries
in Berlin die Reform des Erbrechts, die am 2. Juli 2009 endgültig im
Bundestag verabschiedet werden soll.

Die geplanten Eckpunkte der Reform sind:

- Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
- Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe
- Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich
- Abkürzung der Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen

Was sich dahinter verbirgt, was Betroffene und Berater jetzt
beachten müssen, haben die Rechtsexperten von Haufe zusammengestellt.
Die Informationen sind kostenlos abrufbar auf dem Haufe Rechtsportal:
http://www.haufe.de/recht

Für Interviews zum Thema steht Pressevertretern Ingeborg Haas zur
Verfügung. Sie ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht.
Zusätzlich ist sie Fachautorin auf dem Gebiet des Erbrechts und hält
bundesweit Seminare und Vorträge.

Kontakt- und Interviewanfragen an die Autorin über die
Pressestelle.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel. 0761/3683-975
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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