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Zeitschriftenverlage beklagen unzulässige verlegerische Konkurrenz des Staates und seiner Unternehmen

Geschrieben am 14-05-2009

Berlin (ots) - Gutachten bestätigt, dass bestimmte Publikationen
des Staates und seiner Institutionen verfassungs- und
wettbewerbsrechtlich unzulässig sind / VDZ fordert die öffentlichen
Stellen zur sorgfältigen Prüfung ihrer mit Privatverlagen
konkurrierenden Veröffentlichungen auf

Der Staat ist verfassungsrechtlich gehalten, sich bei
verlegerischer Betätigung zugunsten der freien privaten Presse
zurückzuhalten. Zu diesem Ergebnis kommt Professor Dr. Christoph
Degenhart von der Universität Leipzig in seinem heute
veröffentlichten Gutachten. Die grundgesetzlich gewährleistete
Pressefreiheit bedeute die Freiheit von staatlichem Einfluss in
jeglicher Beziehung. Medienaktivitäten seien deshalb mehr als
allgemeine wirtschaftliche Aktivitäten des Staates begrenzt. Zwar sei
eine staatliche Öffentlichkeitsarbeit zulässig. Wenn die staatliche
Informationstätigkeit aber in den gesellschaftlichen Bereich
hinausgreife, ende ihre Legitimation im Interesse einer
freiheitlichen Informationsordnung. Für staatliche
Beteiligungsgesellschaften müsse die Öffentlichkeitsarbeit auf den
Unternehmenszweck beschränkt bleiben.

Aufgrund vielfacher Klagen seiner Mitglieder hat der VDZ Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger gemeinsam mit dem SZV
Südwestdeutscher Zeitschriftenverleger-Verband Professor Degenhart um
eine gutachterliche Stellungnahme zu den verfassungsrechtlichen und
wettbewerbsrechtlichen Schranken für Publikationstätigkeiten der
öffentlichen Hand gebeten. In Konkurrenz zu Produkten vor allem von
Fachverlagen werden Ministerien des Bundes und der Länder tätig, wenn
sie etwa über bloße Informationsbroschüren zu geltenden Gesetzen
hinaus, handbuch- oder kommentarartige Darstellungen herausgeben.
Als Beispiel nennt das Gutachten eine 2008 in bereits 5. Auflage
erschienene mehr als tausendseitige "Übersicht über das Sozialrecht"
einschließlich aktueller CD-ROM des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales.

Einen maßgeblichen Anstoß zu der Untersuchung gaben Publikationen,
die von zu 100 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen
Messegesellschaften herausgegeben werden. Dies geschieht derzeit in
Gestalt von Zeitschriften, Nachschlagewerken, Branchenführern, Hotel-
und Restaurantführern und dergleichen, sowohl in gedruckter als auch
elektronischer Form. Beispielsweise gibt die Messegesellschaft
Frankfurt, deren Gesellschafter das Land Hessen zu 40 Prozent und die
Stadt Frankfurt zu 60 Prozent sind, über ihre Verlagstochter Messe
Frankfurt Medien und Service GmbH u.a. einen "Hotelführer Rhein-Main"
heraus.

"Der VDZ fordert die Ministerien des Bundes und der Länder und die
staatlichen Unternehmen dringend dazu auf, ihre verlegerische
Tätigkeit auf die verfassungs- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
hin zu überprüfen und entsprechend einzuschränken", erklärte
VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner in Berlin. "Anderenfalls seien
die Verlage aus existentiellen Gründen gezwungen, rechtliche
Maßnahmen zu ergreifen." Es könne nicht hingenommen werden, dass die
öffentliche Hand mit Steuermitteln Fachverlage vom Markt dränge.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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