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WDR-Intendantin Monika Piel begrüßt weitgehende Einigung auf EU-Rechtsrahmen für Telekommunikationsmärkte - Kulturfunktion von Frequenzen anerkannt

Geschrieben am 06-05-2009

Köln (ots) - WDR-Intendantin Monika Piel hat die sich abzeichnende
Verabschiedung eines neuen Rechtsrahmens für die
EU-Telekommunikationsmärkte begrüßt. Das sogenannte "Telekom-Paket",
das heute vom Europaparlament lediglich wegen eines strittigen
Punktes im Online-Bereich in den Vermittlungsausschuss überwiesen
wurde, wird künftig unter anderem die Nutzung und Zweckbindung von
terrestrischen Rundfunkfrequenzen europaweit regeln. Die ARD hatte
sich in den vorangegangenen Beratungen wiederholt gegen die von der
EU-Kommission angestrebte Freigabe von terrestrischen Frequenzen für
andere Telekommunikationsdienste ausgesprochen. Die heute in den
Vermittlungsausschuss überwiesene Fassung trägt den ARD-Forderungen
Rechnung.

"Die ARD ist mit dem sich abzeichnenden neuen
Telekommunikations-Rechtsrahmen der EU sehr zufrieden. Parlament und
Rat sind sich einig, dass dem Rundfunk in Europa auch künftig
genügend terrestrische Frequenzen zur Verfügung stehen müssen, um die
Menschen mit digitalen Programmen zu versorgen. Besonders freut mich,
dass den Ambitionen der Europäischen Kommission, sich selbst
weitgehende Kompetenzen beim Frequenzmanagement in Europa
anzueignen, eine klare Abfuhr erteilt wurde. Der künftige
Rechtsrahmen wird uns Rechtssicherheit bieten", sagte Intendantin
Piel. Der WDR hat für Europa-Fragen innerhalb der ARD die
Federführung.

Piel begrüßte insbesondere das Bekenntnis des Europaparlaments,
dass Funkfrequenzen ein öffentliches Gut sind, das neben ökonomischen
auch sozialen und kulturellen Zwecken dient. "Das Europäische
Parlament ermöglicht den Mitgliedstaaten weiterhin eine
frequenzpolitische Güterabwägung. Dadurch wird es bei der
Frequenzvergabe weiterhin möglich sein, kultur- und medienpolitische
Ziele zu verfolgen. Bund und Länder bleiben also frei, an ARD, ZDF
und andere Anbieter nach nationalen Maßgaben Frequenzen zuzuweisen,
damit sie ihren Beitrag zu Informationsfreiheit, Medienpluralismus
und kultureller Vielfalt leisten können."

Nach dem künftigen EU-Regulierungsrahmen für die elektronische
Kommunikation haben die die Mitgliedstaaten zudem weiterhin die
Möglichkeit, im Allgemeininteresse liegende Dienste - wie etwa
öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme - mit sogenanntem Must
Carry-Status auszustatten und insofern Netzbetreiber zu verpflichten,
diese Dienste durch ihre Netze zu leiten.

Fotos unter www.ard-foto.de

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Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de


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