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Auskunftsanspruch in Deutschland betrifft nur schwere Rechtsverletzungen / Tausch von Privatkopien bleibt unberührt

Geschrieben am 30-04-2009

Cham, Schweiz (ots) - Die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des
deutschen Urheberrechtsgesetzes (Auskunftsanspruch) hat
Verunsicherung unter den RapidShare-Anwendern weltweit verursacht.
Sie betrifft jedoch ausschließlich Services, die in Deutschland
genutzt werden.

Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für
Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor. Er wird in der Regel
entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren
Rechtsverletzungen geltend gemacht. "Dementsprechend betrifft der
Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre
und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren
nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle
Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie.
Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze. Dass diese Tatsache als
Enthüllung kommentiert wird, ist überraschend", erläutert Bobby
Chang, COO von RapidShare. "Der Austausch von Dateien über RapidShare
ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in
Deutschland. Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen
Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat
anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt
ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde
oder Verwandte weiterzugeben." Verboten ist jedoch, urheberrechtlich
geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also
beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten.

Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, ist von Land zu
Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu
Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider,
Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden,
unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server. "Wer
glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich",
stellt Chang klar.

Über RapidShare

Die RapidShare AG hostet Informationen für Unternehmen und
Privatpersonen: Über das so genannte 1-Click-Hosting lädt der
Anwender seine Daten in wenigen Schritten auf das System und erhält
einen Link, über den er die Informationen bei Bedarf wieder
herunterladen oder löschen kann. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006
gegründet und hat ihren Sitz in Cham in der Schweiz.

Originaltext: RapidShare AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64910.rss2

Pressekontakt:
Bobby Chang, COO RapidShare AG, Gewerbestrasse 6, 6330 Cham, Schweiz,
Tel.: 0041-41 748 78 88, E-Mail: bchang@rapidshare.com

Katharina Scheid, Pressesprecherin RapidShare AG, Gewerbestrasse 6,
6330 Cham, Schweiz, Tel.: 0041-41 748 78 81, E-Mail:
kscheid@rapidshare.com.


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