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Kampeter/Fromme: Union für Stärkung der Rechte der Alteigentümer

Geschrieben am 24-04-2009

Berlin (ots) - Angesichts der heutigen Verabschiedung des
Flächenerwerbsänderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen
Kampeter MdB und der zuständige Berichterstatter im
Haushaltsausschuss, Jochen-Konrad Fromme MdB:

Die Union steht für die Rechte der Alteigentümer. Mit dem
Flächenerwerbsänderungsgesetz sollten den Alteigentümern
Erwerbsmöglichkeiten in der Höhe verschafft werden, wie sie 1994 mit
den Ländern mühsam vereinbart und 1999 noch einmal bestätigt wurden.
Hintergrund ist, dass die Bodenpreise in den letzten Jahren enorm
gestiegen sind mit der Folge, dass auf Grund der Berechnungsformel
die Möglichkeiten zum Flächenerwerb für Alteigentümer de facto
dramatisch eingeschränkt wurden. So stehen durchschnittlich 34 Hektar
in 1994 nur noch 12 Hektar heute gegenüber.

Im Rahmen des Flächenerwerbs muss ein sogenannter
"Ausgleichsmessbescheid" von der zuständigen Landesbehörde erlassen
werden. Da die neuen Bundesländer aber bisher die für den Erwerb
benötigten Ausgleichsleitungsbescheide in großem Umfang von bis zu
11.000 offenen Anträgen nicht erstellt haben, können die
Alteigentümer nicht zeitnah - und damit zu niedrigeren Bodenpreisen -
ihre Flächenerwerbe umsetzen. Folge: Wegen der Versäumnisse der
Länder können die Alteigentümer nur geringere Flächen erwerben.

Die Versäumnisse der Länder dürfen nicht zu Lasten der
Alteigentümer gehen. Die Union hat sich daher frühzeitig für einen
Stichtag 1. Januar 2004 für die Ermittlung des für die Veräußerung
maßgeblichen Verkehrswertes ausgesprochen. Da dies mit der SPD nicht
durchzusetzen war, haben sich die Koalitionspartner nunmehr
dahingehend geeinigt, in diesem Gesetz auf eine Regelung für die
Alteigentümer generell zu verzichten. Denn die sog. Zinslösung der
SPD wäre letztlich nur eine Scheinlösung gewesen. Daraus würde sich
nur eine zu vernachlässigende Erhöhung der zu erwerbenden Fläche
ergeben und der Verlust durch steigende Bodenpreise könnte nicht
annähernd ausgeglichen werden. Vielmehr würde dies zu
"windfallprofits" in Höhe von 1 bis 2 Milliarden Euro beim
Bundesfinanzminister führen.

Nur um nicht andere wichtige Regelungen, die ebenfalls in dem
Gesetz enthalten sind, zu blockieren, hat die Union davon abgesehen,
auf eine Regelung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu
bestehen. Wir werden die Regelung für die Alteigentümer in der
nächsten Legislaturperiode erneut aufrufen mit dem Ziel einer
sachgerechten Lösung.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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