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Baugewerbe fordert Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode

Geschrieben am 24-04-2009

Berlin (ots) - "Wenn wir auch in der Vergangenheit nie für das
Bauforderungssicherungsgesetz in seiner jetzigen Ausprägung
eingetreten sind, stehen wir dennoch hinter seiner grundsätzlichen
Zielsetzung, nämlich Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen."
So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute in Berlin. "Wir fordern
allerdings, das Gesetz in zwei Punkten zu ändern, die für die
Unternehmen nicht praktikabel sind."

Das Bauforderungssicherungsgesetz hat vorrangig zwei Fragen
aufgeworfen: zum einen nach dem ordnungsgemäßen Umgang mit dem
Baugeld in der Praxis und zum anderen nach einer ggf. eintretenden
Einengung der Liquidität der Betriebe.

Nach § 1 Abs. 2 Bauforderungssicherungsgesetz darf ein Baubetrieb,
der selbst an der Herstellung des Werkes beteiligt ist, Baugeld nur
in Höhe der Hälfte des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten
Leistung für sich behalten. Diese Vorschrift schränkt die Liquidität
der Unternehmen erheblich ein. Daher fordern wir, diese 50 %-Quote zu
streichen, um den Unternehmen Liquidität zu erhalten. Diese Forderung
gewinnt vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise eine besondere
Aktualität. "Denn die mittelständischen Bauunternehmen, die 80 % der
Arbeitsplätze am Bau stellen, dürfen nicht noch zusätzlich belastet
werden." erklärte Robl.

Zum anderen erlaubt § 1 Abs. 1 die Verwendung von Baugeld nur
innerhalb der einzelnen Bauvorhaben, was die Flexibilität der
Unternehmen erheblich einschränkt und bar jeder betrieblichen Praxis
ist. Daher soll in § 1 Abs. 1 Bauforderungssicherungsgesetz der Worte
"des Baues" gestrichen werden, damit eingehende Gelder auch zur
Finanzierung verschiedener Baustellen verwendet werden können. "Wir
wollen, dass diese beiden Änderungen des Gesetzes noch in dieser
Legislaturperiode, und das heißt ja bis Ende Juni, verabschiedet
werden. Unsere Vorschläge stellen ausgewogene und praktikable
Lösungen dar. Sie haben die Interessen der gesamten Branche im Auge.
Die Forderung nach einer Totalrevision des Gesetzes verhindert den
Erfolg in der Sache. Wir appellieren daher an alle Beteiligten, ihren
Widerstand aufzugeben und sich hinter die Änderungsvorschläge des
deutschen Baugewerbes zu stellen, und fordern die Abgeordneten auf,
das Gesetz entsprechend zu ändern." So Robl abschließend.

Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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