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Bundestag besiegelt Absatzrückgang für reine Biokraftstoffe - Absatz von Biodiesel für die Beimischung zum Dieselkraftstoff zunächst nicht betroffen

Geschrieben am 24-04-2009

Berlin (ots) - Ungeachtet des drastischen Absatzrückgangs beim
reinen Biodiesel (B100) und Pflanzenölkraftstoff hat der Bundestag
gestern die Regierungsvorlage zur Änderung der Förderung von
Biokraftstoffen gebilligt. Die Union zur Förderung von Oel- und
Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hatte in ihrem Bericht zur
Steuerbegünstigung zuletzt eine Unterkompensation von 20 Cent je
Liter reinem Biodiesel festgestellt. Für dezentrale Hersteller von
Rapsölkraftstoff ergab die UFOP-Berechnung sogar eine
Unterkompensation von 28 Cent je Liter. Es muss davon ausgegangen
werden, dass es durch den Bundestagsbeschluss zu einer Halbierung des
Reinkraftstoffabsatzes kommen wird. Diese dramatische Entwicklung
wird durch die beschlossene minimale Reduktion der Steueranhebung für
reinen Biodiesel um 3 Cent je Liter nicht verbessert. Mit der
Weigerung, den öffentlichen Personen- und Schienenverkehr gänzlich
von der Steuer auszunehmen, werde dem zukünftigen Absatz von
Reinkraftstoff die letzte Perspektive genommen.

Anders stellt sich die Situation im Beimischungsmarkt dar. Hier
profitiert Biodiesel seit Februar 2009 von der neuen Dieselnorm, die
eine Beimischung von 7 % Biodiesel erlaubt. Auf ein Jahr bezogen
erhöht sich dadurch der Absatz in der Beimischung von 1,5 Mio. Tonnen
auf 2 Mio. Tonnen Biodiesel. Daran ändert auch die beschlossene
Senkung der Gesamtquote auf 5,25 % und die Festsetzung auf 6,25 % ab
2010 vorläufig nichts.

Mit der gegenüber der ursprünglichen Biokraftstoffquote
beschlossenen Reduzierung haben Bundesregierung und Parlament auf den
vor einem Jahr von Bundesumweltminister Gabriel verfügten Stopp von
10 % Ethanolanteil im Benzin reagiert. Auf europäischer Ebene ist
jedoch zukünftig mit der Einführung dieses E10-Kraftstoffs zu
rechnen. Die UFOP fordert daher für diesen Fall schon jetzt eine
Wiederanhebung der Biokraftstoffquote auf die ursprünglichen Anteile,
da mit der neuen Gesamtquote zukünftig alle Biokraftstoffe
miteinander konkurrieren.

Eine Quotenanhebung leitet sich auch aus der neuen
EU-Förderrichtlinie für Erneuerbare Energien ab, die bis 2020 einen
Anteil von mindestens 10 % erneuerbarer Energien im Verkehrssektor
vorsieht. Dieser Zeitkorridor gibt den Mitgliedstaaten den zeitlichen
Handlungsrahmen vor, der nach Auffassung der UFOP vorrangig nur mit
Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff oder Bioethanol eingehalten werden
kann.

Die UFOP erwartet daher, dass das Thema Biokraftstoffquotengesetz
auf der Agenda des Bundestages stehen bleibt und im Rahmen der neuen
Legislaturperiode eine erneute Initiative zur Korrektur des Gesetzes
folgt.

Unter Hinweis auf die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation
der deutschen Biodieselhersteller erwartet die UFOP, dass die
Bundesregierung auf europäischer Ebene Druck machen wird, um die
Markteinführung von B 7 voranzutreiben. Dies schafft
Exportmöglichkeiten angesichts eines Biodieselbedarfs, der, so die
Schätzung der UFOP, ca. 11 Mio. Tonnen beträgt.

Originaltext: UFOP e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/15598
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_15598.rss2

Pressekontakt:
Dieter Bockey
UFOP e. V.
Tel.: 0 30/31 90 4-215
E-Mail: d.bockey@ufop.de


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