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Lebenshilfe: Gendiagnostikgesetz stärkt Selbstbestimmung und Schutz

Geschrieben am 23-04-2009

Berlin (ots) - Vor der Abstimmung über das so genannte
Gendiagnostikgesetz am morgigen Freitag im Bundestag appelliert die
Lebenshilfe an die Parlamentarier, den Gesetzestext im vorliegenden
Wortlaut anzunehmen. "Das neue Gesetz schützt Menschen mit und ohne
Behinderung gleichermaßen vor missbräuchlichem Umgang mit ihren
genetischen Daten. Auch das so wichtige Recht auf Nichtwissen wird
mit dem Gendiagnostikgesetz gestärkt", erklärt Robert Antretter,
Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.

Die Lebenshilfe ist erleichtert, dass sich die Koalition bei
diesem sensiblen Thema offenbar noch vor Ende der Legislaturperiode
auf differenzierte Regelungen geeinigt hat. Dies gilt auch für das
Verbot vorgeburtlicher Untersuchungen auf spätmanifestierende
Krankheiten. Damit sind Erkrankungen gemeint, die - wenn überhaupt -
erst im Erwachsenenalter ausbrechen können. Die Lebenshilfe hatte im
Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder gefordert,
Pränataldiagnostik auf spätmanifestierende Krankheiten grundsätzlich
auszuschließen. Solche Krankheiten gefährdeten nicht die Gesundheit
der schwangeren Frau, sehr wohl aber könnte ein entsprechender Befund
zur Abtreibung von lebensfähigen Kindern führen. Robert Antretter:
"Vor der Geburt dürfen Kinder zukünftig nur noch aus medizinisch
notwendigen Gründen getestet werden - und nicht mehr, weil die Eltern
gerne wissen wollen, ob ihr Kind später eher dick wird oder ein
gewisses Risiko für eine Krankheit im Erwachsenenalter in sich
trägt."

Vor Gentests bei Erwachsenen werden Aufklärung und Beratung
festgeschrieben, damit ihre Durchführung freiwillig ist. "Auch das
begrüßen wir", so der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende. "Auf diese Weise
wird dem besonderen Charakter genetischer Untersuchungen entsprochen.
Und es werden nicht einwilligungsfähige Personen, zu denen auch
Menschen mit geistiger Behinderung gehören, weitgehend vor
unerlaubten Eingriffen geschützt."

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon: 030/20 64 11-140, E-Mail: presse@lebenshilfe


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