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LVZ: Eckpunkte-Papier der Koalition sieht verpflichtende Hausarztmodelle für alle Kassen, mehr Apothekenwettbewerb und ein Aufbrechen der Ärzte- und Kassenkartelle vor

Geschrieben am 03-07-2006

Leipzig (ots) - Sämtliche Krankenkassen müssen zukünftig so
genannte "Hausarztmodelle" anbieten, auch ohne Kassenwechsel, mit
denen Versicherte entweder einen Bonus oder eine Befreiung von der
Praxisgebühr erreichen. Das ist, nach einem Bericht der "Leipziger
Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf das zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbarte Eckpunktepapier, ebenso Bestandteil der
Gesundheitsreform wie einschneidende Konsequenzen für Apotheken,
Kassen- und Ärzteverbände.

Für Apotheken wird danach die Verordnung "auf Höchstpreise"
umgestellt. Apotheken erhalten so die Möglichkeit, niedrigere Preise
mit den Herstellern zu vereinbaren. Im Ergebnis können dadurch,
insbesondere bei besonders hochpreisigen Arzneimitteln, "Zuzahlungen
entfallen". Die Abgabe von Einzeltabletten wird erleichtert. Durch
Preisvereinbarungen der Apotheken können sich ergebende Einsparungen
an die Versicherten weitergegeben werden.

Bei der Selbstverwaltung der Krankenkassen können diese zukünftig
"unabhängig von ihrer Kassenart" Verbände und Zusammenschlüsse
bilden. Zukünftig wird es "einen Krankenkassenspitzenverband auf
Bundesebene mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben" geben.
Darunter fallen für alle Kassen gültige Verträge und Vereinbarungen
auf Bundesebene. Entsprechend ist es auf Landesebene geregelt. Die
Entscheidungsgremien der Selbstverwaltung tagen zukünftig "in der
Regel öffentlich" und werden "mit weisungsunabhängigen
Hauptamtlichen" besetzt. Dies läuft auf eine klare Zurückdrängung des
Einflusses der beteiligten Gruppen hinaus.

Die Zuständigkeit der kassenärztlichen Vereinigungen, bisher in
erster Linie zuständig für weit reichende Aufgaben der
Honorargestaltung und -verteilung, werden künftig
"Qualitätsmanagement und Sicherstellung einer flächendeckenden
Versorgung" zu gewährleisten haben.

Bei der für private Krankenkassen gültigen Abrechnungsordnung
wird die veraltete Gebührenordnung für Ärzte "mit dem Ziel
überarbeitet, vergleichbare Leistungen in der gesetzlichen und der
privaten Krankenversicherung vergleichbar zu vergüten". Der
Versicherungswechsel wird garantiert: "Der Wechsel zwischen privaten
Versicherungsunternehmen wird innerhalb eines vergleichbaren Tarifs
(auch aus Bestandstarifen) durch Kontrahierungszwang und Portabilität
der Altersrückstellung erleichtert." Bisher war der Wechsel zwischen
privaten Versicherungsunternehmen nahezu ausgeschlossen.

Mit Blick auf die Krankenhäuser wird die ambulante Behandlung
nicht generell geöffnet, sondern nur bestehende Möglichkeiten
"konsequenter umgesetzt" und Vergütungsleistungen konkretisiert. "Zur
Förderung der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen am
Krankenhaus wird eine Anschubfinanzierung bereitgestellt."

Für die Ärzte ändern sich insbesondere Regeln für die Vergütung
und die Verträge. Die bisherigen sektoralen Budgets zur
Mengensteuerung werden abgeschafft. Es wird ein vereinfachtes
Honorierungssystem "mit einer Gebührenordnung mit festen Preisen"
eingeführt. Eingeführt werden "bundesweite Richtpreise einheitlich
für alle Arztgruppen (getrennt in Haus- und Fachärzte)". Zugleichen
sollen "für alle Kassen gleiche Preise für gleiche Leistungen
gelten". Die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherungen
werden der neuen Gebührenordnung der gesetzlichen Kassen "angepasst".
Dazu legen der Selbstverwaltung "externe Berater Beschlussentwürfe
vor". Bei kostenintensiven Verordnungen muss ein fachlich besonders
ausgewiesener Arzt beteiligt werden.

Um den Wettbewerb der Kassen zu öffnen, werden stichtagsbezogen
alle Kassen für den Wettbewerb geöffnet. "Kassenfusionen werden
"kassenartenübergreifend möglich". Kassen können künftig abweichend
vom Kollektivvertrag mit einzelnen Ärzten oder Gruppen von Ärzten
Verträge schließen.

Für die Versicherten gilt, dass alle Nichtversicherten "eine
Rückkehrmöglichkeit in ihre jeweils letzte Versicherung (gesetzlich
oder privat)" erhalten.

Der Versicherte erhält zukünftig "ein echtes Wahlrecht" zu einer
Vorsorge und Rehabilitationseinrichtung die zugelassen und
zertifiziert ist. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, muss diese
der Versicherte tragen. Kostenerstattungsmodelle sollen
entbürokratisiert werden.

Der Leistungskatalog wird an einigen Stellen erweitert. So werden
empfohlene Impfleistungen zukünftig Pflichtleistungen ebenso wie
Mutter/Vater-Kind-Kuren. Leistungsbeschränkung gibt es "in besonderen
Fällen wie z.B. bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen,
Piercing, Tätowierungen etc.". Versicherte in der Altersgruppe 45 bis
55 Jahre, die regelmäßig Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen
teilnehmen, "erhalten von ihrer Kasse einen Bonus". Apotheken können
Zuzahlungen künftig erlassen.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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