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Anbauverbot für MON 810 entbehrt jeglicher Grundlage

Geschrieben am 15-04-2009

Düsseldorf (ots) - Monsanto kann die Entscheidung von
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Weisung an die
Zulassungsbehörde BVL nicht nachvollziehen, ein Anbauverbot für MON
810 auf Grundlage der Schutzklausel (Safeguard Clause) auszusprechen.

MON 810 ist sicher für die menschliche Gesundheit, Tiere und die
Umwelt. Das zeigt eine überwältigende Zahl wissenschaftlicher
Untersuchungen. MON 810 ist in der EU für Anbau und Verwendung
zugelassen. Ein zeitweiliges Aussetzen der Genehmigung durch einen
EU-Mitgliedsstaat mit Verweis auf die Schutzklausel erfordert neue
wissenschaftliche Erkenntnisse, die geeignet sind, die Sicherheit
eines gentechnisch veränderten Produktes in Frage zu stellen. Dies
ist hier nicht der Fall.

"Wir sind davon überzeugt, dass die Begründungen, die zur
Entscheidung von Ministerin Aigner geführt haben, nicht geeignet
sind, die Sicherheit des Produktes in Zweifel zu ziehen. Sie
rechtfertigen kein Anbauverbot.", so Dr. Holger Ophoff, Leiter der
Zulassungsabteilung Monsanto Agrar Deutschland GmbH.

Weltweit bestätigen zudem die zuständigen Behörden - darunter die
der EU, Japans, der USA oder Kanadas sowie die deutsche
Zulassungsbehörde BVL - immer wieder die Sicherheit von MON 810.
Diese wird nicht zuletzt auch durch jahrelange praktische
Anbauerfahrung belegt. Landwirte weltweit nutzen die Vorteile des
insektenresistenten Mais seit über 10 Jahren - mit zunehmender
Tendenz.

Monsanto prüft sämtliche verfügbaren Optionen und behält sich
rechtliche Schritte vor, damit Landwirten in Deutschland auch in der
laufenden Anbausaison die Möglichkeit offen steht, MON 810 anzubauen,
so Ursula Lüttmer-Ouazane, Geschäftsführerin der Monsanto Agrar
Deutschland GmbH. Der gentechnisch veränderte Mais schütze sich
selber gegen den Schädling Maiszünsler und biete den Landwirten klare
Vorteile: sie setzten weniger Pflanzenschutzmittel ein, der Gehalt an
Mykotoxinen (Pilzgiften) sei niedriger und die Ernteerträge höher.

Die geltende EU-weite Genehmigung zum Inverkehrbringen, für den
Import, den Anbau und die Verwertung von MON 810 als Lebens- und
Futtermittel ist durch die Ankündigung der Weisung von Ministerin
Aigner nicht berührt. Die Weisung hat keinerlei Auswirkung auf
Vertrieb und Verwendung von MON 810 in anderen europäischen oder
außereuropäischen Ländern.

Das Unternehmen Monsanto

Monsanto ist ein weltweit führender Anbieter technologiebasierter
Lösungen und landwirtschaftlicher Produkte zur Steigerung der
Produktivität in der Landwirtschaft und der Lebensmittelqualität.
Monsantos Anliegen ist es, Kleinbauern und Großbetrieben dabei zu
helfen, ihre Produktivität zu steigern und gleichzeitig natürliche
Ressourcen wie Wasser und Energie einzusparen. Weitere Informationen
über das Geschäft und Engagement von Monsanto finden Sie unter
http://www.monsanto.com und www.monsanto.de

Originaltext: Monsanto Agrar Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7848
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7848.rss2

Pressekontakt:
Monsanto Agrar Deutschland GmbH
Vogelsanger Weg 91
40470 Düsseldorf
Dr. Andreas Thierfelder
Director Public & Government Affairs
Tel.: 0211 / 36 75 - 248 o. 06003 / 81 02 12
Fax: 0211 / 36 75 - 333


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