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Friedrich/Fischer: Pragmatische Lösung beim Feuerwehrführerschein

Geschrieben am 08-04-2009

Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum
"Feuerwehrführerschein" erklären der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB und der
verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer MdB:

Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und
Rettungsdienste ist für die Zukunft sicher gestellt. Nach langem
Drängen der Unionsfraktion hat das Bundeskabinett mit seinem heutigen
Beschluss die Voraussetzungen für eine praxisgerechte Regelung zum so
genannten Feuerwehrführerschein geschaffen. Auf dieser Grundlage
können die Landesbehörden künftig Mitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehr, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des
Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5
t Gesamtgewicht erteilen. Wir fordern Bundesverkehrsminister
Tiefensee auf, dafür Sorge zu tragen, dass nun auch die
Fahrerlaubnis-Verordnung mit den konkreten Bestimmungen rasch
geändert wird, damit die Feuerwehren und Rettungsdienste sobald wie
möglich von den neuen Regelungen profitieren können.
Minister Tiefensee hatte den "Feuerwehrführerschein" noch bis vor
kurzem strikt abgelehnt.

Die Union konnte nunmehr in den Verhandlungen mit dem
Koalitionspartner folgende Kernpunkte durchsetzen:

- Die Regelung gilt nicht nur für Freiwillige Feuerwehren, sondern
auch für Rettungsdienste, technische Hilfsdienste und den
Katastrophenschutz.

- Der "Feuerwehrführerschein" kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t
ausgestellt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur bis 4,25
t.

- Die nun gesetzten Rahmenbedingungen stellen sicher, dass in der
Fahrerlaubnisverordnung nunmehr eine feuerwehrinterne
Führerscheinausbildung und -prüfung ohne Kostenaufwand ermöglicht
werden kann.

Der spezielle "Feuerwehrführerschein" wurde aufgrund des
Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab
1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge
bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge
bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben
werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und
Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur
Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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