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Neues Deutschland: zu den Debatten im Bundestag

Geschrieben am 30-06-2006

Berlin (ots) - Es war Mitternacht durch, als die Stunde des Günter
Krings schlug. Der Unionsabgeordnete konnte sich am Freitagmorgen im
Bundestag wortreich seiner Verdienste um das neue Urheberrecht rühmen
- besonders beim Kampf gegen eine Bagatellklausel bei Privatkopien
aus dem Internet. Krings nennt entsprechende Ideen, wie sie
ursprünglich auch von Rot-Grün und dem Bundesjustizministerium
verfochten wurden, »rechtsstaatswidrige Vorschläge«. Was Millionen
Internetnutzer täglich tun, dürfe nicht zum Kavaliersdelikt gemacht
werden, so der gelernte Jurist.
Im Bundestag waren es gestern allein die Grünen, die sich für die
Bagatellklausel stark machten. Diese könnte sicherstellen, dass als
rechtswidrig angesehene Vervielfältigungen, wenn sie in geringer Zahl
und zum eigenen Gebrauch hergestellt werden, straffrei bleiben.
Wirtschaftsverbände und Politiker aller Couleur sind in den letzten
Monaten nicht müde geworden, dagegen das Gespenst einer das geistige
Eigentum schadenden »Raubkopierer-Klausel« an die Wand zu malen. Man
würde, hieß es immer wieder, ja auch nicht den Diebstahl von Büchern
straffrei stellen, wenn diese zum privaten Gebrauch geklaut würden.
Statt dumme Vergleiche zu kopieren, hätten sich die Politiker besser
einmal mit den konkreten Alternativen auseinander setzen sollen. Etwa
der Kulturflatrate. Eine monatliche Pauschale könnte die
Möglichkeiten der Vervielfältigung im Netz wahren UND die Vergütung
von Urhebern sicherstellen. Das hat weder etwas mit Diebstahl zu tun,
noch klingt es nach einer rechtsstaatswidrigen Idee. In der
nächtlichen Bundestagsdebatte war von der Kulturflatrate jedoch nicht
einmal die Rede.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59019.rss2

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Neues Deutschland
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Telefon: 030/29 78 17 21


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