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Deutschland soll Kohleland bleiben

Geschrieben am 01-04-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

CCS-Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt traditionellen Vorrang
für Kohle fort und behindert den Ausbau Erneuerbarer Energien -
Deutsche Umwelthilfe fordert Demonstrationsphase für Kohleabscheidung
und -Lagerung - Gesetzentwurf setzt bedingungslos auf Technologie,
deren Machbarkeit noch nicht geklärt ist - Unkalkulierbare
Finanzrisiken werden auf Bundesländer abgewälzt, die Verantwortung
für Langzeitspeicher übernehmen sollen - Überarbeitung gegenüber
erstem Entwurf nicht ausreichend - EU-Vorgaben zur
Kraftwerkgenehmigung werden ignoriert

Auch der heute verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid insbesondere aus
Kohlekraftwerken dient dem Erhalt hergebrachter Strukturen in der
Energiewirtschaft zu Lasten von Bundesländern und Steuerzahlern. Er
unterläuft nach wie vor an entscheidender Stelle EU-Vorgaben und
behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Trotz
einiger Veränderungen im Detail gegenüber dem Gesetzentwurf von Ende
Februar hält die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in einer aktuellen
Stellungnahme an ihrer Kritik an dem Gesetzentwurf fest.

"Der Gesetzentwurf dokumentiert den Versuch der Großen Koalition,
Deutschland als Kohleland durch die Klimakrise zu führen. Dieser
Versuch muss scheitern, weil sich die Energiewende zwar behindern und
verzögern, aber nicht mehr aufhalten lässt", erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Während die EU die
CCS-Technologie ausdrücklich als "Brückentechnologie" hin zu einer
wirklich nachhaltigen Energiewirtschaft erproben und im Erfolgsfall
einführen wolle, diene der Bundesregierung CCS "als Möglichkeit, die
Kohlepolitik der Nachkriegszeit bis weit in das 21. Jahrhundert
hinein zu verlängern. Deutschland kann aber nicht beides sein:
Klimaschutzvorreiter und Kohleland", sagte Baake.

Ärgerlich sei insbesondere, dass den traditionellen
Energiekonzernen mit dem Gesetzentwurf - sollte er geltendes Recht
werden - die Möglichkeit geboten werde, ihre Claims abzustecken und
damit andere fortschrittliche Nutzungen der entsprechenden
geologischen Formationen, etwa die Geothermie oder die Einrichtung
von Druckluftspeichern zumindest zu behindern. Maßgebliche, heute
nicht absehbare Kostenrisiken durch CSS sollen die Betreiber auf die
Länder übertragen können. Besonders dreist sei, dass der
Bundesumweltminister in seiner heutigen Pressemitteilung von einer
Übertragung der "Verantwortung auf den Bund" schreibt, während der
vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ausschließlich eine
Übertragung auf die Länder vorsieht. Baake forderte die
Regierungsfraktionen und die Bundesländer auf, das Gesetz grundlegend
zu überarbeiten. Angemessen sei ein CCS-Gesetz, das zunächst dazu
dient, die neue Technologie in einer begrenzten Zahl von
Demonstrationsprojekten zu entwickeln und zu erproben. Ein
Präjudizierung für den großindustriellen Einsatz dürfe es nicht
geben.

"Die Verantwortungsfreistellung der Betreiber von CO2-Speichern
durch die Übertragung der - gegenwärtig in keiner Weise absehbaren
-finanziellen Risiken auf die Bundesländer steht in klarem
Widerspruch zum europarechtlich in Art. 174 des EG-Vertrages
vorgegebenen Grundsatz des Verursacherprinzips", sagte die Leiterin
Europäische Umweltpolitik der DUH, Dr. Cornelia Ziehm. Das hat
zutreffend auch der Bundesrat vor gut einem Jahr erkannt und die
Kostenfreistellung von früheren Betreibern geschlossener
Speicherstätten im Hinblick auf die Sanierung von Umweltschäden und
für Gesundheitsbeeinträchtigungen ausdrücklich abgelehnt (BR-Drs.
104/08), so Ziehm weiter. Daran wolle man sich aber anscheinend heute
ebenso wenig erinnern wie an einen Bericht von BMWi, BMU und BMBF für
die Bundesregierung aus dem Jahre 2007, in welchem die drei
Ministerien eine bundeshoheitliche Planung von Speicherstandorten in
Deutschland auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes selbst für
notwendig erachtet hatten. Bemerkenswert sei auch, dass in
Deutschland nicht einmal ein "Capture Ready" zur Pflicht werden soll,
während die CCS-Richtlinie der EU die Genehmigungserteilung für neue
Kohlekraftwerke an die Vorhaltung von Flächen für eine künftige
Nachrüstung mit der CCS-Technologie knüpfe.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 030 2400867-0, Fax:
030/2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Europäische Umweltpolitik, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0160 94182496; Tel.: 030 2400867-17,
E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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