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Klimaschutz absurd: Finanzministerium treibt Mehrweg-Unternehmen ins wirtschaftliche Aus

Geschrieben am 30-03-2009

Berlin (ots) - Neuer Erfolg der Einweglobby:
Bundesfinanzministerium begünstigt "Essen auf Rädern" in
Wegwerfverpackungen mit dem ermäßigten Mehrwegsteuersatz -
Unternehmen, die Mehrwegverpackungen einsetzen, zahlen die volle
Mehrwertsteuer von 19 Prozent - Deutsche Umwelthilfe fordert
Beendigung der steuerlichen Benachteiligung umweltschonender
Verpackungen - WDR TV-Magazin "Markt" berichtet heute um 21:00 Uhr

Von etwa 320.000 Fertigmahlzeiten, die Mahlzeitendienste ("Essen
auf Rädern") jeden Tag an Rentner, Kindergärten oder Krankenhäuser
ausliefern, werden nur noch rund 10-15 Prozent ( 30.000 - 40.000) in
Mehrwegverpackungen vertrieben. Mahlzeitendienste, die auf umwelt-
und ressourcenschonenden Mehrwegverpackungen statt auf
Wegwerfverpackungen aus Aluminium und Kunststoff setzen, müssen 19
Prozent Mehrwertsteuer zahlen, im Gegensatz zur Einweg-Konkurrenz,
die mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent davonkommt. Diese
absurde Bevorzugung der Wegwerfbranche ergibt sich aus einem
Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die obersten
Finanzbehörden der Länder vom 16. Oktober vergangenen Jahres. Bisher
hatten diese sowohl für Mehrweg- als auch für Einwegverpackungen die
ermäßigte Steuer verlangt.

"Die Entscheidung des Finanzministeriums, in Mehrweg verpackende
Mahlzeitdienste durch den erhöhten Mehrwegsteuersatz zu bestrafen,
ist ein Schlag ins Gesicht für alle umweltengagierten Betriebe in
einem ohnehin schwierigen Umfeld. Sie steht in klarem Widerspruch zur
Zielsetzung der europäischen und der deutschen Abfallpolitik, Abfälle
wo immer möglich zu vermeiden", so der Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Jürgen Resch. Der Grundsatz der
Abfallvermeidung sei auch in der Verpackungsverordnung verankert.
"Eine typische Mehrwegverpackung für Fertigmahlzeiten wird 600 Mal
wiederbefüllt, bevor sie einer stofflichen Verwertung zugeführt wird.
Das ist praktische Ressourcenschonung, die nun aus dem
Bundesfinanzministerium heraus unmittelbar diskriminiert wird." Das
kleine aber klare Beispiel zeige erneut, "wie in Deutschland hehre
ökologische Zielsetzungen über die Auslegung der Finanz- und
Anreizinstrumente hintertrieben werden, kritisierte Resch.

Für den Endabnehmer mache es keinen praktischen Unterschied, ob
ihm das Essen in einer Einwegverpackung oder in einer
Mehrwegverpackung geliefert werde. In beiden Fällen würden die
Mahlzeiten an der Tür entgegengenommen, auf einen Teller umgefüllt
und gegessen. Im Falle einer Einwegverpackung wird die Verpackung
entweder über den gelben Sack entsorgt oder am nächsten Tag dem
Lieferdienst zur Entsorgung zurückgegeben. Im Falle einer
Mehrwegverpackung wird die Verpackung vorgereinigt und am nächsten
Tag zurückgegeben.

Lieferungen von Lebensmitteln unterliegen grundsätzlich dem
ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Wenn die Essenslieferung
jedoch zusätzliche Dienstleistungen umfasst, die mit der Vermarktung
der Speisen nicht verbunden sind, gilt der Regelsteuersatz in Höhe
von 19 Prozent. Das BMF-Schreiben beschreibt anhand von insgesamt 13
verschiedenen Beispielen die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen
Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken. Im Beispiel 13
stellt das Finanzministerium fest, dass ein Mahlzeitendienst, der das
Essen in Mehrwegverpackungen liefert, den Regelsteuersatz anzusetzen
habe, da "der Mahlzeitendienst mit der Nutzungsüberlassung des
Geschirrs sowie dessen Endreinigung Dienstleistungselemente erbringt,
die nicht notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind."

"Es liegt aber im Wesen einer Mehrwegverpackung, dass sie
gereinigt werden muss, um noch mal für die Befüllung von
Lebensmitteln eingesetzt werden zu können. Sie erfüllen dadurch aber
für den Abnehmer keine zusätzliche praktische Leistung, sondern
ersetzen für ihn eins zu eins die Einwegverpackungen", widerspricht
die Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Maria Elander. Dies sei
auch dadurch erkennbar, dass die Mehrwegverpackungen für
Fertigmahlzeiten bewusst der Konzeption der entsprechenden
Einwegverpackungen ähneln. "Die Endreinigung der Mehrwegverpackung
ist - entgegen der Aussage des Bundesfinanzministeriums - eindeutig
mit der notwendigen Vermarktung von in Mehrwegverpackungen
gelieferten Speisen verbunden."

In einem Schreiben an die DUH betont das BMF zwar, dass die
Verwendung von Mehrwegsystemen "die Anwendung des ermäßigten
Steuersatzes nicht grundsätzlich ausschließt". Gleichzeitig stellt
das Ministerium dafür aber die wirklichkeitsfremde Forderung, die
Mehrwegverpackung müsse dann beim jeweiligen Endverbraucher
"endgereinigt" werden. Dies ist jedoch schon aus hygienischen Gründen
gar nicht zulässig.

Auf entsprechende Nachfragen reagiert das Ministerium ausweichend.
Auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag versprach die
Bundesregierung für den Fall, dass es zu einer unerwünschten
Reduzierung der Mehrwegverpackungen komme, prüfen zu wollen, "mit
welchen Maßnahmen dem entgegengewirkt werden kann". Die vom
Bundesfinanzministerium verfügte höhere Mehrwegsteuer für die gesamte
Mahlzeit führt bei der Nutzung des Mehrwegsystems unmittelbar zu
einer Preiserhöhung, die die betroffenen Betriebe nicht an ihre
Kunden weitergeben können. "Wenn sein Haus nicht schnell zur Räson
kommt, muss Bundesfinanzminister Peer Steinbrück selbst aktiv werden.
Er sollte das absurde Theater unverzüglich beenden und nicht
abwarten, bis die benachteiligten Betriebe Konkurs anmelden",
forderte Resch.

Hinweis: Am heutigen Montag berichtet das WDR-Magazin "Markt" um
21:00 Uhr über das Thema.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400
867-19, E-Mail: resch@duh.de

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41, Fax:
030 2400867-19, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de


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