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Pfandbriefgesetznovelle in Kraft - Deutliches Bekenntnis des Gesetzgebers zum Pfandbrief

Geschrieben am 26-03-2009

Berlin (ots) - Die erste Pfandbriefgesetznovelle tritt heute in
Kraft: Das "Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts" wurde
gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Novelle verbessert die hohe Qualität des Pfandbriefs weiter.
So wird eine Liquiditätsreserve von 180 Tagen, die
Pfandbriefemittenten innerhalb der Deckungsmasse vorhalten müssen,
eingeführt. "Dies trägt dem besonderen Sicherheitsbedürfnis der
Pfandbriefgläubiger Rechnung. Darüber hinausgehende
Liquiditätsanforderungen, wie sie derzeit von der Ratingagentur
Standard & Poor's gefordert werden, können die Position der
Pfandbriefgläubiger nicht wirklich verbessern", so Louis Hagen,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp).

Der Pfandbrief hat bisher schon Maßstäbe bei der Transparenz
gesetzt. Die Novelle verbessert sie weiter. Die Darstellung der
Laufzeitstrukturen in den Deckungsmassen der Pfandbriefbanken wird
verfeinert. Der Flugzeugpfandbrief ist neu im Gesetz, er ist die
vierte Pfandbriefgattung neben Öffentlichen, Hypotheken- und
Schiffspfandbriefen.

"Die Politik stand vor der Aufgabe, ein hervorragendes Produkt
noch besser zu machen", so Henning Rasche, Präsident des vdp. "Diese
Aufgabe hat sie gut gemeistert. Die Novelle ist ein deutliches
Bekenntnis des Gesetzgebers zum deutschen Pfandbrief, einem
Erfolgsprodukt, das international auch in Zukunft Maßstäbe setzen
soll", so Rasche weiter.

"Wir freuen uns über den erfolgreichen Abschluss der ersten
Novelle des Pfandbriefgesetzes. Er stärkt uns in unserer Zuversicht,
dass der Pfandbriefmarkt als einer der ersten wieder zur alten Form
zurückfinden wird", so Hagen abschließend.

Originaltext: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29608
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29608.rss2

Pressekontakt:
Dr. Helga Bender, Tel. 030 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de

Felix Schnellbacher, Tel. 030 20915-380
E-Mail: schnellbacher@pfandbrief.de


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