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Falk/Blumenthal: Deutliche Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen

Geschrieben am 25-03-2009

Berlin (ots) - Anlässlich des gestrigen Beschlusses der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
erklären die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Antje Blumenthal MdB:

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
wurde gestern von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen und
wird noch diesen Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag
behandelt. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.

Wir haben die Probleme der contergangeschädigten Menschen
aufgegriffen und entsprechende Lösungen gefunden, die deutliche
Verbesserungen für die Betroffenen beinhalten.

Es wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass wegen Fristversäumnis
abgelehnte Anträge nochmals gestellt werden können. Bisher mussten
Anträge bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem
späteren Zeitpunkt gestellte Anträge mussten wegen Fristversäumnis
abgelehnt werden. Nun wird die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis
Ende 2010 geöffnet. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit,
Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu beantragen.

Ab diesem Jahr werden die contergangeschädigten Menschen eine
jährliche Sonderzahlung je nach Schweregrad ihrer Behinderung
erhalten. Die von der Firma Grünenthal freiwillig gespendeten 50
Millionen Euro sowie 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen der
Conterganstiftung werden den Betroffenen über einen Zeitraum von 25
Jahren ausgezahlt. Die insgesamt zur Verfügung gestellten 100
Millionen Euro werden auf die bisher leistungsberechtigten und die
bis Ende 2010 anerkannten contergangeschädigten Menschen aufgeteilt.

Zukünftig werden die monatlichen Leistungen dynamisiert und somit
an die Steigerung der gesetzlichen Renten automatisch angepasst.

Um die Effizienz der Conterganstiftung zu erhöhen, wird unter
anderem der Stiftungsrat in Zukunft verkleinert und aus höchstens 7
Mitgliedern bestehen. Davon werden 2 Mitglieder aus dem Kreis der
Betroffenen sein und durch eine Abstimmung gewählt.

Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer
fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das
Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Gegenwärtig erhalten rund
2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem
Contergan-Stiftungsgesetz.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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