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Klöckner/Ferlemann: Bei Verspätungen Geld zurück

Geschrieben am 25-03-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen koalitionsinternen Einigung
zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr erklären die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia
Klöckner MdB und der Berichterstatter im Verkehrsausschuss des
Deutschen Bundestages, Enak Ferlemann MdB:

Das ist eine gute Nachricht für alle Bahnfahrer in Deutschland -
mit der jetzigen Koalitionseinigung werden die Rechte der Fahrgäste
früher als es die EU-Verordnung vorsieht gestärkt. Darauf
verständigte sich die Koalition in einem Berichterstattergespräch.
Zwar war die zuständige SPD-Ministerin erst durch massives Drängen
der Unionsfraktion bereit, gesetzliche Regelungen zu treffen, aber
nun hat die Union im Sinne der Verbraucher Fortschritte erzielt.

Mit dem Gesetz werden erstmals Erstattungen bei Verspätungen im
Bahnverkehr gesetzlich festgeschrieben, und im Nahverkehr hat jeder
Bahnkunde die Möglichkeit, ab 20 Minuten Verspätung auch mit einem
höherwertigen Zug weiterzufahren. Auch nächtliche Taxifahrten zum
vorgesehenen Zielort, falls eine Weiterfahrt nicht möglich ist, sowie
Barauszahlung werden möglich.

Die Union konnte auch durchsetzen, dass es eine gesetzlich
verankerte neutrale Schlichtungsstelle geben wird. Das
Schlichtungsangebot sollte für Verbraucher einfach zu finden sein.
Die Beschwerdestellen der Verkehrsunternehmen müssen im Rahmen des
Schriftverkehrs auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens
hinweisen und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle nennen. Das
Resultat ist erfreulich und ein gutes Ergebnis für alle
Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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