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Gehb/Krings: Bei Verspätungen wird es teuer

Geschrieben am 25-03-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen koalitionsinternen Einigung
zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr, erklären der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und der
zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Der gesetzliche Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei
Bahnverspätungen kommt. Die Zeiten, in denen der Reisende auf die
Kulanz des Bahnunternehmens angewiesen ist, sind endgültig vorbei.
Darauf verständigte sich die Koalition in einem
Berichterstattergespräch. Zwar war die zuständige SPD-Ministerin erst
durch massives Drängen der Unionsfraktion bereit, gesetzliche
Regelungen zu treffen, aber nun hat die Union im Sinne der
Verbraucher wichtige Fortschritte erzielt! Die neue gesetzliche
Regelung bringt für die Betroffenen endlich Rechtssicherheit.

Hat ein Zug im Fernverkehr eine Verspätung von 60 Minuten müssen
dem Bahnkunden grundsätzlich 25 Prozent des Fahrpreises erstattet
werden. Liegt eine Verspätung von zwei Stunden vor, sind es 50
Prozent. Schon bei mehr als 60 Minuten Verspätung müssen außerdem den
Fahrgästen Erfrischungen im Zug oder Bahnhof angeboten werden. Wird
aufgrund der Verspätung eine Übernachtung erforderlich, hat die Bahn
dem Betroffenen eine Hotelunterkunft anzubieten.

Auch im Nahverkehr gibt es Verbesserungen. Muss der Reisende
befürchten, dass er seinen Zielort erst 20 Minuten später erreicht,
als es eigentlich vorgesehen war, kann er unkompliziert auf den
nächsten Fernverkehrszug umsteigen.

Bei der Erstattung von Taxikosten bei Verspätungen konnte die
Unionsfraktion deutliche Verbesserungen durchsetzen. Jetzt gibt es
nicht nur mehr Geld, sondern der Anwendungsbereich der Regelung wurde
auch ausgeweitet. Der ländliche Raum ist klarer Gewinner, der von der
Union durchgesetzten Änderungen. Bis zu 80 Euro werden zukünftig an
Taxikosten erstattet. Der fahrplanmäßig letzte Zug muss nun nicht
nach 20 Uhr fahren, sondern es reicht aus, wenn es sich um den
fahrplanmäßig letzten Zug überhaupt handelt.

Das ist ein gutes Ergebnis für alle Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer
in Deutschland.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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