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Rheinland-pfälzischer Justizminister Bamberger spricht mit Bundesverband Inkasso - Mehr Rechtssicherheit bei Inkassodienstleistungen

Geschrieben am 25-03-2009

Berlin/Mainz (ots) - "Der mündige und eigenverantwortliche
Verbraucher ist ein wichtiger Partner der Inkassowirtschaft. Wichtig
ist bei der Arbeit von Inkassounternehmen deshalb vor allen Dingen
auch die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger", so
Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), anlässlich eines
Informationsgesprächs mit dem rheinland-pfälzischen Justizminister
Dr. Heinz Georg Bamberger in Mainz.

Bei dem Gespräch bestand Übereinstimmung in der Ablehnung einer
Reform des Gerichtsvollzieherwesens, die eine Beleihung von
Privatpersonen mit den Aufgaben des Gerichtsvollziehers vorsieht.
Justizminister Bamberger sah es als bedenklich an, wenn der Staat
einen Teil der Zwangsvollstreckung und damit eine originär
hoheitliche Aufgabe aus der Hand gebe, die mit ganz erheblichen
Eingriffen in Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger
verbunden ist. Gerichtsvollzieher pfänden und versteigern bewegliche
Sachen des Schuldners. Sie dürfen die Wohnung des Schuldners öffnen
und durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert.
Sie dürfen den Schuldner verhaften, um ihn zur eidesstattlichen
Versicherung seiner Vermögensverhältnisse zu zwingen. Sie dürfen
Widerstand des Schuldners brechen. Diese Befugnisse berühren
wesentlich die Grundrechte des Eigentums, der Unverletzlichkeit der
Wohnung sowie der Freiheit der Person. Derart einschneidende
Befugnisse müssen unmittelbar in der Hand des Staates bleiben. Ferner
würde eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zu einer nicht
unerheblichen Erhöhung der Zwangsvollstreckungskosten führen. Diese
Kostensteigerung ginge nicht nur zu Lasten der Schuldner. Denn als
Auftraggeber muss der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung
tragen, wenn der Schuldner hierzu nicht im Stande ist. "Es erscheint
nicht gerechtfertigt, Bürgerinnen und Bürgern, die zur zwangsweisen
Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen auf die Inanspruchnahme
von Gerichtsvollziehern angewiesen sind, mit diesen Mehrkosten zu
belasten", so der Minister.

Das 2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
biete ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz beim Einzug von
Forderungen. Laut dem RDG unterliegen Inkassounternehmen der
Überwachung durch die örtlich zuständige Behörde. Sie sind strengen
rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und müssen geordnete
wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und
praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Außerdem erweitert das RDG
die Kompetenzen von Inkassounternehmen. Sie können nun auch das
gerichtliche Mahnverfahren durchführen.

Gerade in letzter Zeit häuft sich die Berichterstattung über
Abofallen im Internet. Dabei sind Preisangaben meistens tief in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in
kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu
entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten
enthalten sind, dann sind sie unwirksam. Das unterstreicht auch die
aktuelle Rechtsprechung.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen distanzierte sich
klar von der Einziehung unberechtigter Forderungen. Im Gespräch mit
Minister Bamberger hob BDIU-Präsident Spitz hervor, dass
Inkassounternehmen stets den Ausgleich zwischen Gläubiger und
Schuldner suchen auf der strengen Grundlage der gesetzlichen
Rahmenbedingungen. "Der damit verbundenen Verantwortung sind sich die
Mitgliedsunternehmen des BDIU bewusst", so Spitz. Das wichtigste Ziel
sei es, den mündigen Verbraucher zu schützen und dabei gleichzeitig
die Gläubigerinteressen zu wahren.

Originaltext: Bundesverb. Dt. Inkasso-Unternehmen BDIU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36376
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36376.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
c/o muehlhaus & moers kommunikation gmbh
Ihr Ansprechpartner: Udo Seidel
Moltkestraße 123-131
50674 Köln

Telefon 0221 - 95 15 33 0
Telefax 0221 - 95 15 33 20
E-Mail: u.seidel@muehlhausmoers.de


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