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Leserwerbung durch Briefe an Fremdadressen für Pressefreiheit unverzichtbar

Geschrieben am 23-03-2009

Berlin (ots) - Bundestagsanhörung zur Datenschutznovelle
unterstreicht Dringlichkeit wesentlicher Nachbesserungen / Wegfall
der bewährten brieflichen Lesergewinnung würde Abo-Auflagen massiv
beschädigen und Existenz etlicher Publikationen gefährden / Zumindest
Presseausnahme erforderlich

Der Vertreter der Zeitschriften- und Zeitungsverlage in der
heutigen Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages hat an
die Abgeordneten des Bundestages appelliert, sich ihrer besonderen
Verantwortung für den Erhalt einer freien Presse in Deutschland zu
stellen. Er begrüßte die Erklärungen aller Redner der
Regierungsparteien anlässlich der 1. Lesung, die verlangt hatten, die
Auswirkungen des Gesetzentwurfes für Wirtschaft und Wettbewerb zu
beachten und generell Nachbesserungsbedarf ausgemacht hatten. Bis zu
über 20 Prozent der Abo-Auflage von Zeitungen und Zeitschriften
hängen von Abo-Werbebriefen ab, die die Verlage an Fremdadressen im
Rahmen der Widerspruchslösung senden können. Diese Werbemöglichkeit
soll nach dem Regierungsentwurf zwar für Zwecke der Spenden- und
Parteispendenwerbung erlaubt bleiben, der Presse aber verboten
werden. Das würde für viele Publikationen die Überlebensfrage
verschärfen und die Existenz etlicher Zeitschriften und Zeitungen
bedrohen.

"Verbesserungen des Datenschutzes sind möglich, die Abschaffung
der Widerspruchslösung im Bereich der brieflichen Leserwerbung aber
wäre eine Katastrophe für die Presse", erklärte Dr. Christoph
Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger, heute im Innenausschuss. "Die beste Lösung ist
die durchaus mögliche Verbesserung des Datenschutzes ohne generelle
Aufgabe der Widerspruchslösung. Sollte es aber nicht dazu kommen, ist
eine Ausnahme für die Bewerbung und Versendung von Presseprodukten -
nicht anders als bei der Spenden- und Parteispendenwerbung -
unabdingbar." Für den Appell der Verleger, an den genannten Punkten
nachzubessern,sprechen die spezifischen Strukturen im Pressebereich:
Das Abonnement einer Zeitschrift oder Zeitung ist ein
erklärungsbedürftiges Produkt ohne Ladenlokal, das auf die fragliche
Briefwerbung nicht verzichten kann. Die damit beworbene Presse ist
als grundgesetzlich geschütztes Institut von herausragendem
Verfassungsrang und für die Demokratie schlechthin konstituierend.
Sie steht damit in ihrer Wertigkeit weder der karitativen
Spendenwerbung noch der Parteienfinanzierung nach.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:

Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel.: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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