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Bernhardt: Finanzmarktgesetz unumgänglich - weitere Schritte notwendig

Geschrieben am 20-03-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen 2./3. Lesung des
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto
Bernhardt MdB:

Den Finanzmarkt zu stabilisieren ist derzeit eine unserer
wichtigsten Aufgaben. Nur ein funktionierendes Bankenwesen sichert
jedem einzelnen seine Ersparnisse, seine Altersvorsorge, seinen
Lebensstandard. Zugleich ermöglicht er Kredite, mit denen Unternehmen
ihre Existenz sichern und expandieren können.

Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir im Herbst
vergangenen Jahres mit einer gezielten Gesetzesmaßnahme
systemrelevante Banken in Deutschland vor der Insolvenz geschützt.
Ein unabdingbarer Schritt zur Sicherung unseres Wirtschaftssystems,
der sozialen Marktwirtschaft. Mit dem Ergänzungsgesetz zum
Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das wir heute verabschieden,
stellen wir sicher, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Der
Steuerzahler müsste ansonsten befürchten, dass der endgültige
Zusammenbruch maroder Banken am Ende nur mit weiteren Milliarden Euro
verhindert werden kann.

Im Gesetzgebungsverfahren zum Ergänzungsgesetz haben CDU und CSU
an vier wesentlichen Stellen Verbesserungen zum ursprünglichen
Entwurf erzielt:

1. Um Wettbewerbsverzerrungen mit dem Pfandbrief zu vermeiden,
dürfen Garantien in Zukunft nicht generell fünf Jahre vergeben
werden, sondern nur anteilig und bei einer besonderen Begründung.

2. Eine Verordnung für eine Enteignung darf nur erlassen werden,
wenn zuvor der Finanz- und Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestags informiert worden sind.

3. Vor der ultima ratio des Gesetzes, einer Enteignung, muss eine
Hauptversammlung statt finden.

4. Eine Re-Privatisierung ist nach einer Wiedererholung auf dem
Finanzmarkt zwingend. Schließlich ist der Staat nicht auf Dauer der
bessere Banker.

Wir wollen das letzte Mittel, eine Enteignung, vermeiden. Unsere
soziale Marktwirtschaft gebietet es, Alternativen zuvor intensiv
auszuloten. Hier darf das Bundesfinanzministerium nicht aus
ideologischen Gründen voranpreschen.

Weitere Schritte zur Stabilisierung des Finanzmarktes sind darüber
hinaus dringend notwendig.

Bundesfinanzminister und Bundesjustizministerin haben zu lange
Alternativen zu einer Enteignung in unseren bestehenden Gesetzen
vernachlässigt. Ein wie vom Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagenes
eingeschränktes Insolvenzverfahren ist ebenso ohne erneute
Zeitverzögerung weiter zu entwickeln wie eine Fortentwicklung der
bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr nach §§ 46 ff.
des Kreditwesengesetzes.

Unverständlich ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, warum sich
SPD und Bundesfinanzministerium Ausweitungen bei den Regelungen zu
den Verlustvorträgen verschließen. Wir dürfen unsere Länder und
Unternehmen nicht länger in der Krise alleine lassen.

Der Übertragung toxischer Wertpapiere in Abwicklungsbanken (Bad
Banks), solchen Papieren also, die weiterer Abschreibungen bedürfen,
verschließt sich das Bundesfinanzministerium derzeit ganz. Wir sehen
dringenden Handlungsbedarf, den Finanzmarkt auch an dieser Stelle zu
stabilisieren, ohne die Lasten und Risiken allein dem Steuerzahler
aufzubürden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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