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Deutsche Umwelthilfe verlangt "ehrlichen Partikelfilter" auch für den Smart

Geschrieben am 29-06-2006

Berlin (ots) - Automobilindustrie arbeitet offenbar an Konzept für
Rollback der Feinstaubdebatte - Smart stellt von der EU seit Jahren
geplanten Fünf-Milligramm-Grenzwert bei künftiger Abgasnorm in Frage
- Morgen mündliche Verhandlung über irreführende Werbung für Smart
Diesel vor dem Landgericht Stuttgart

29. Juni 2006: Der DaimlerChrysler-Konzern spekuliert offenbar auf
eine Entschärfung und Verschiebung der seit Jahren in der
EU-Kommission vorbereiteten Euro-5-Abgasnorm für Diesel-Pkw. Das geht
aus einem Schriftsatz hervor, den die Anwälte der
DaimlerChrysler-Tochter Smart jetzt im Rechtsstreit über irreführende
Werbung für den Diesel-Smart mit der Deutschen Umwelthilfe e. V.
(DUH) an das Landgericht Stuttgart versandten. Darin heißt es, weder
über den Zeitpunkt noch über den "genauen Grenzwert" für Feinstaub
(PM, Particulate Matter) sei bisher entschieden. Die Aussage
widerspricht allen Debatten, die in Deutschland und Europa seit
Jahren über die voraussichtlich ab 2010 geltende Euro-5-Abgasnorm für
Pkw geführt werden. Bereits im Januar 2005 hatte
EU-Industriekommissar Günter Verheugen offiziell eine PreNorm von 5
Milligramm Feinstaub pro Kilometer (mg PM/km) verkündet (aktuell
gültiger Grenzwert der Euro-4-Norm: 25 mg PM/km). Diese offizielle
Vorfestlegung dient seither in anderen EU-Ländern als so genannter
"Fördergrenzwert" für Fahrzeuge, die mit einem vollwirksamen
Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind und mithin die künftige
Euro-5-Norm bereits vorzeitig erfüllen. Die holländische Regierung
plant sogar, die Neuzulassung von Dieselfahrzeugen mit
Partikelemissionen über 5 mg PM/km ab 2007 ganz zu verbieten,
ähnliche Überlegungen gibt es in skandinavischen Ländern. Auch die in
Deutschland seit Jahren geführte, aber unter anderem unter dem Druck
von DaimlerChrysler und anderen Automobilherstellern noch nicht zu
Ende gebrachte Debatte über eine steuerliche Förderung von
Partikelminderungssystemen, orientiert sich bei der Unterscheidung
zwischen sauberen und schmutzigen Diesel-Pkw selbstverständlich an
der 5-Milligramm-PreNorm. Dass dieser Wert auch der Grenzwert für die
künftige Euro-5-Norm sein wird, wurde seit der
Verheugen-Veröffentlichung von niemandem mehr öffentlich in Frage
gestellt. Gerungen wird allerdings noch über andere, ebenfalls in
Euro-5 zu regelnde Abgas-Grenzwerte, etwa den für Stickoxide (NOx),
die über eine chemische Reaktionskette das gesundheitsschädliche
Reizgas Ozon bilden.

"Dieser Schriftsatz gibt tiefe Einblicke in die Denk- und
Hoffnungsstruktur der Auftraggeber der Smart-Anwälte", sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Offenbar arbeiteten Smart und
der Mutterkonzern DaimlerChrysler an einem "Rollback-Konzept mit dem
Ziel den 5-Milligramm-Grenzwert noch einmal soweit anzuheben, dass
Kleinwagen wie der Smart-Diesel weiter ohne geschlossenen
Partikelfilter und stattdessen mit billigeren und minder wirksamen
Systemen wie dem so genannten PM-Kat verkauft werden können." Diese
seien jedoch nur für die Nachrüstung älterer Dieselstinker akzeptabel
und würden sonst in Neuwagen nicht verbaut. Vergleichbare Versuche,
eine Abgastechnologie für den Gesundheitsschutz bestimmten
Automodellen vorzuenthalten, habe es nicht einmal gegeben, als vor
zwanzig Jahren der geregelte Katalysator nach seiner Einführung
binnen weniger Jahre auch in alle Kleinwagen serienmäßig eingebaut
worden war. Resch: "Smart und sein Mutterkonzern DaimlerChrysler
brechen ein Tabu. Bisher galt, dass alle Neuwagen mit der besten
verfügbaren Technik zur Partikelminderung ausgestattet werden. Gerade
der Diesel-Smart als typisches Stadtauto braucht einen ehrlichen
Partikelfilter." Selbst gänzlich ungefilterte Mercedes-Pkw oder der
Diesel-Golf von VW seien schon vor Jahren mit erheblich geringerem
Rußausstoß verkauft worden.

Resch erinnerte Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche an ein
Versprechen seines Vorgängers Jürgen Schrempp: der hatte im März 2005
feierlich erklärt, auch der Diesel-Smart werde mit einem
Partikelfilter ausgestattet. Das sei jedoch nur beim Viersitzer-Smart
wirklich erfolgt, dessen Produktion inzwischen eingestellt wurde. Der
aktuelle Smart fortwo cdi ist hingegen nur mit einem minderwirksamen
PM-Katalysator - also gerade nicht mit einem geschlossenen
Dieselpartikelfilter - ausgestattet und unterschreite deshalb mit 22
mg PM/km nur knapp die derzeit verbindliche Euro-4-Norm, die maximal
25 mg PM/km zulässt.

Der Rechtsstreit zwischen Smart und der Deutschen Umwelthilfe
hatte sich daran entzündet, dass auf den Smart-Internetseiten der
Eindruck erweckt wird, als sei der Smart fortwo cdi serienmäßig mit
einem vollwertigen Dieselpartikelfilter ausgestattet, der dann auch
die EU-PreNorm von 5 mg PM/km unterschreiten würde (s.
DUH-Pressemitteilungen vom 12. und 14. Juni 2006). Die DUH hatte
Smart wegen irreführender Werbung abgemahnt, Smart jedoch die
Unterzeichung einer Unterlassungserklärung verweigert. Die DUH
erhielt vor und mehr noch nach der Veröffentlichung des Streits
empörte Zuschriften von Smart-Kunden, die sich durch die irreführende
Werbung getäuscht fühlen. Sie hatten fälschlich angenommen, einen
Smart-Diesel mit vollwirksamem Dieselpartikelfilter gekauft zu haben.
Selbst der ADAC war auf die irreführenden Angaben hereingefallen und
hatte den Smart fortwo cdi in einer Neuwagen-Liste mit vollwirksamen
("geschlossenen") Partikelfiltern aufgeführt. Nachdem die DUH den
Automobilclub auf den Fehler aufmerksam gemacht hatte, strich der
ADAC den Smart unverzüglich aus der Liste.

Die mündliche Verhandlung über den Fall findet am morgigen Freitag
um 15 Uhr im Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Saal 110, I. OG (im
Gerichtsgebäude) statt.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.:
030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:
ziehm@duh.de


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