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Verschärfung des Datenschutzrechts geplant - Lovells rät Unternehmen schon jetzt zur Überprüfung ihrer Marketing-Maßnahmen

Geschrieben am 19-03-2009

Frankfurt am Main (ots) -

- Querverweis: Informationen zur Verschärfung des
Datenschutzrechts liegen in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Das Datenschutzrecht soll erheblich verschärft werden - so hat es
die Bundesregierung im Dezember 2008 in ihrem Gesetzentwurf zur
Änderung des Datenschutzrechts beschlossen. Das Gesetz soll im Juli
2009 in Kraft treten und wird in seiner jetzigen Form weitreichende
Einschränkungen bei der wirtschaftlichen Nutzung personenbezogener
Daten zur Folge haben. Unternehmen sollten daher schon jetzt erste
Maßnahmen ergreifen, um die Folgen der geplanten Neuregelung
abzumildern.

Sollte die Datenschutznovelle unverändert in Kraft treten, wird
sie für viele Unternehmen gravierende Nachteile mit sich bringen. Der
Austausch wichtiger Marketingdaten, die zielgenaue Ansprache von
Kunden, die Ansprache von Neukunden überhaupt und selbst die
Weitergabe von Daten innerhalb von Unternehmensgruppen oder im
Konzern wären erheblich erschwert oder gar ausgeschlossen.
Postalische Neukundenwerbung wird damit nahezu unmöglich gemacht,
selbst im B2B-Bereich.

Kernpunkt der Datenschutznovelle ist die Einführung eines
generellen Einwilligungsvorbehalts für jegliche Datenverarbeitung im
Bereich Werbung, Markt- und Meinungsforschung. Gleichzeitig soll das
Listenprivileg, wonach Unternehmen bislang ohne Einwilligung der
Betroffenen auf bestimmte listenmäßig zusammengefasste
personenbezogene Daten für Werbung und Marktforschung zurückgreifen
können, fast vollständig entfallen. Von wenigen Spezialfällen
abgesehen, würde selbst postalische Werbung daher zukünftig nur noch
möglich sein, wenn die Adressaten vorab eingewilligt haben. Ausnahmen
soll es nur geben bei Eigenwerbung von Unternehmen, also der Werbung
für eigene Produkte gegenüber Verbrauchern, zu denen schon
Kundenbeziehungen bestehen, außerdem bei der Ansprache von
Selbständigen und im Bereich Spendenwerbung.

Zwar bleibt Unternehmen dank einer Übergangsfrist (geplant
derzeit: bis 1. Juli 2012) Zeit, die erforderliche Neuausrichtung
ihrer Datenschutzkonzepte sicherzustellen. Da sich die
Übergangsregelung aber nur auf Daten bezieht, die vor dem 1. Juli
2009 erhoben wurden, wird diese bald nur noch für veraltete
Datenbestände gelten, die aus Marketing-Gesichtspunkten kaum mehr
attraktiv sind.

Verena Grentzenberg, Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin bei
Lovells LLP in Hamburg, rät Unternehmen daher dringend, die
Grundlagen ihrer für Werbung genutzten Adressbestände und bisher
verwendeten Einwilligungserklärungen zu prüfen. "Wurde bislang ohne
Einwilligung gearbeitet, müssen Unternehmen schon jetzt planen, wie
zukünftig erforderliche Einwilligungen eingeholt werden können. Dies
kann etwa durch die Anpassung bzw. Schaffung neuer
Kundenbindungssystemen geschehen: Kunden werden Vorteile gewährt,
wenn Sie eine Einwilligung in die Nutzung bestimmter persönlicher
Daten erteilen. Auch die Verlagerung von Verantwortlichkeiten
innerhalb eines Konzerns kann im Einzelfall eine Lösung darstellen,
um die Ausnahmeregelung zur Eigenwerbung nutzen zu können. Und wer
bisher Adressdaten für die Neukundenwerbung eingekauft hat, wird sich
neue Quellen erschließen müssen."

Gleichzeitig ist geplant, die Anforderungen an die Einwilligung zu
verschärfen. Ist es bislang noch ausreichend, den Einwilligungstext
innerhalb eines Vertragstextes besonders hervorzuheben, etwa durch
Fettdruck oder eine prominente Position, wird der Betroffene künftig
die Einwilligung nur noch durch Ankreuzen, eine gesonderte
Unterschrift oder anderes aktives Handeln erteilen können. Mündliche
Einwilligungen zur Datennutzung müssen schriftlich bestätigt und
Kunden bei schon bei Vertragsschluss auf ihr Widerspruchsrecht
bezüglich der Datennutzung für Werbezwecke hingewiesen werden.

Künftig soll das Kopplungsverbot, das bislang schon im
Internetbereich existiert, auch auf "offline"-Geschäfte erstreckt
werden: Danach dürfen Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung
den Abschluss eines Vertrages nicht davon abhängig machen dürfen,
dass der Kunde in die Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken
einwilligt. Außerdem soll - und dies gab es so bisher selbst im
Internetbereich nicht - das Kopplungsverbot schon dann greifen, wenn
in einer Branche Kopplungen üblich sind.

Schließlich will die Bundesregierung auch das seit vielen Jahren
geplante Datenschutzauditgesetz endlich verabschieden. Danach können
Unternehmen ihr Datenschutzkonzept, ihre datenverarbeitende IT-Anlage
oder ihre Software evaluieren lassen und nach erfolgreicher Prüfung
ein Datenschutzsiegel erwerben."Insbesondere Unternehmen mit
Verbrauchern als Endkunden empfehlen wir, sich schon jetzt auf das
Datenschutzauditverfahren vorzubereiten. Seine Verabschiedung sehen
wir als nahezu sicher an. Und wer das Siegel als Erster erwirb, wird
auch als Erster damit werben können", so Datenschutzexpertin
Grentzenberg.

Originaltext: Lovells
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55934
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55934.rss2

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Lovells LLP
Nadja Fersch
PR Manager
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel: 069 96236 638
Fax: 069 96236 100
E-Mail: nadja.fersch@lovells.com

Über Lovells
Lovells LLP ist mit mehr als 3.000 Mitarbeitern verteilt auf 27 Büros
in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden
internationalen Anwaltssozietäten. Über 1.800 Juristen bieten
Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in
den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf
höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und
internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten
handelsrechtlichen Streitfragen.

Lovells (die "Sozietät") ist eine internationale Rechtspraxis und
umfasst Lovells LLP und ihre zugehörigen Büros.

Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in
England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn
Viaduct, London EC1A 2FG. Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf
Mitglieder der Lovells LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender
Stellung und Qualifikation.

www.lovells.de


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