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Falk: Ablehnung des Gesetzes war die richtige Entscheidung

Geschrieben am 18-03-2009

Berlin (ots) - Zum Beschluss der Fraktionssitzung, den von
Arbeitsminister Scholz vorgelegten Entwurf zur ARGE-Nachfolgeregelung
(sog. ZAG-Modell) nicht mitzutragen, erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:

Die Fraktion hat die richtige Entscheidung getroffen. Sie hat mit
ihrem Nein zum Scholz-Vorschlag ein schlechtes Gesetz verhindert,
dass zudem aus kommunaler Perspektive enttäuschend ist, darüber
hinaus einer Änderung des Grundgesetzes bedurft hätte und zu einem
denkbar ungünstigen Zeitpunkt hätte umgesetzt werden müssen.

Der Gesetzentwurf von Scholz sah den Aufbau von 370 neuen Behörden
und zahlreicher Gremien für jede dieser Behörden vor. Die notwendigen
Abstimmungen zwischen den einzelnen Organen hätten in der Konsequenz
dazu geführt, dass die Argen sich nicht um die Arbeitslosen
gekümmert, sondern nur noch mit sich selbst beschäftigt gewesen
wären. Darüber hinaus ergeben sich durch die notwendigen
Personalverstärkungen dauerhaft erhebliche Mehrkosten.

Aus diesem Grunde wurde der Vorschlag auch von zahlreichen
Verbänden abgelehnt. Aus Sicht von Verdi würde das ZAG nach dem
vorgelegten Gesetzentwurf ... "keinerlei Beitrag zur besseren
Betreuung und Vermittlung im Hartz IV Bereich leisten". Damit macht
Verdi auf den entscheidenden Aspekt aufmerksam: Das wichtigste Ziel
bei der Neuregelung der Hartz-IV-Verwaltung muss es sein, eine
Organisation zu schaffen, die in der Lage ist, sich bestmöglich und
effektiv um die betroffenen Menschen zu kümmern. Der bürokratische
Vorschlag von Scholz verfehlt dieses Ziel.

Auch aus kommunaler Sicht ist das ZAG enttäuschend, denn der
Gesetzentwurf des Arbeitsministers bietet keine befriedigende
kommunale Beteiligung und wurde deshalb auch von kommunalen
Spitzenvertretern abgelehnt.

Die Union befürwortet weiterhin eine kommunale Beteiligung. Eine
Öffnungsklausel, die es weiteren Kommunen ermöglicht, sich für die
Option zu entscheiden, wie sie von der Union seit Jahren
nachdrücklich gefordert wird, war mit der SPD nicht zu machen.

Die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Zusammenarbeit darf
nicht dadurch gelöst werden, dass diese, vom BVerfG gerügte,
intransparente Form der Mischverwaltung unter neuem Namen im GG
verankert wird. Das wird den Grundsätzen unserer Staatsorganisation,
wie sie die Verfassung vorsieht, nicht gerecht. Außerdem haben sich
Bund und Länder mit der Föderalismuskommission I darauf verständigt,
in Zukunft ihre Kompetenzen strikt getrennt zu halten.

Für die derzeitigen Argen muss eine Lösung gefunden werden, die
den Grundsätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip, dem
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des BVerfG
entspricht. Das heißt, die beiden Träger des SGB II (BA, Kommunen)
nehmen ihre Aufgaben künftig eigenverantwortlich in getrennter
Trägerschaft wahr und kooperieren auf freiwilliger und lokaler Basis.

Damit ist die klare Verantwortungszuordnung gewährleistet, die das
BVerfG im Namen des Demokratieprinzips fordert und das
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen wird gewahrt.

Das wesentliche Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe war das Fördern und Fordern (aktive und passive
Leistungen) und der Zugang aller Hilfebedürftigen zu den
Arbeitsmarktinstrumenten und der Arbeitsvermittlung der BA. Dieser
Zusammenhang und die klare arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des SGB
II muss gewahrt bleiben. Die BA ist auch zukünftig für eine wirksame
und einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von
Arbeitslosengeld I und II verantwortlich. Hier unterscheiden wir uns
von der SPD (BM Scholz), die die BA aus der Arbeitsmarktpolitik für
Alg II Empfänger hinausdrängen und ein eigenes Bundessozialamt
gründen wollte. Der einheitliche Bescheid über die passiven (Geld-)
Leistungen war und ist kein wesentliches Ziel des SGB II. Vor Gericht
können Klagen gegen zwei Bescheide zu einem Verfahren verbunden
werden. Für den Betroffenen entstehen keine Nachteile.

Statt der "Hilfe aus einer Hand" könnte es künftig die "Hilfe
unter einem Dach" geben. Der Bund, das heißt die BA, sollte in jedem
Arge-Bezirk ein Angebot auf Kooperation und Koordination machen. Die
Kommunen entscheiden freiwillig, ob sie das Angebot wahrnehmen
wollen.

Der Vorwurf, die Ablehnung der Grundgesetzänderung und damit dem
ZAG-Gesetz würde auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen ist
absurd. Im Gegenteil: Wir haben verhindert, dass während der größten
Wirtschafts- und Finanzkrise Arbeitsagenturen mit sich selbst und dem
Aufbau neuer Strukturen beschäftigt wären, statt sich um die
Arbeitslosen zu kümmern. Für die betroffenen Menschen ändert sich
nichts. Sie erhalten wie bisher ihre Leistungen von den Kommunen oder
den Arbeitsagenturen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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