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Verleger fordern: Bundesdatenschutzgesetz in der vorliegenden Form nicht verabschieden / Wegfall des Listenprivilegs blockiert das Werben neuer Abonnenten

Geschrieben am 18-03-2009

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger appellieren an
die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Novellierung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der vorliegenden Form nicht zu
verabschieden und das so genannte Listenprivileg zu erhalten. "Die
Wirtschaft braucht den Weg zum Verbraucher. Das geplante
Bundesdatenschutzgesetz unterbindet jedoch mögliche Schritte zum
potenziellen neuen Leser und Abonnenten", erklärten dazu die
Verleger. Hier werde das operative Geschäft per Gesetz geblockt.
Konjunkturprogramme würden auf diese Weise konterkariert.

Bislang ermöglicht es das Listenprivileg den Verlagen, per Brief
an potenzielle Neuleser heranzutreten und so dem Rückgang von
Abonnenten entgegen zu wirken. Angesichts der ohnehin schwierigen
wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei der
Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart und drohten in der Folge,
die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden, warnten BDZV und VDZ.
Die Verlegerverbände betonten, dass jeglicher Datenmissbrauch von
ihnen strikt abgelehnt werde. Die Datenschutzskandale der jüngsten
Vergangenheit seien jedoch nicht durch das Listenprivileg verursacht
worden. Sie würden durch die Abschaffung des Privilegs auch künftig
nicht verhindert. Zeitungs- und Zeitschriftenverleger würden mit der
geplanten Novellierung in Mithaftung für Verstöße Dritter genommen,
kritisierten die Verleger.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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