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Neue Westfälische: NRW-Opposition klagt gegen Verzicht auf Stichwahl Zutiefst undemokratisch PETER JANSEN, DÜSSELDORF

Geschrieben am 16-03-2009

Bielefeld (ots) - Der Vorwurf der NRW-Koalition, SPD und Grünen
seien ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Abschaffung der
Stichwahl reichlich spät eingefallen, wird zu Recht gegen die
Landtagsopposition erhoben. Das neue Kommunalwahlgesetz ist seit
anderthalb Jahren in Kraft. Erst jetzt, wenige Monate vor der
landesweiten Entscheidung über Oberbürgermeister, Bürgermeister und
Landräte, vors Verfassungsgericht zu ziehen wirkt weder überzeugend
noch souverän.
Das ändert jedoch nichts daran, dass der Verzicht auf einen
Stichentscheid, wie ihn CDU und FDP durchgesetzt haben, zutiefst
undemokratisch ist. Bewerben sich vier, fünf oder mehr Kandidaten um
die jeweilige kommunale Spitzenposition, wie es an vielen Orten zu
erwarten ist, dann wird häufig schon ein Drittel der abgegebenen
Stimmen für den Sieg reichen - eine sehr dürftige demokratische
Legitimation für Bürgermeister oder Landräte.
Noch schwerer wiegt das Argument, dass bei diesem Verfahren Politiker
gewählt werden, die von einer Mehrheit ausdrücklich nicht gewollt
wurden. Da werden demokratische Prinzipien auf den Kopf gestellt.
Erst durch eine Stichwahl, in der sich die Wähler zwischen den beiden
Bestplatzierten entscheiden können, erhält der Sieger die für seine
Arbeit erforderliche Rückendeckung der Bevölkerung.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de


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