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Ein glückendes Leben mit Behinderung ist möglich / Lebenshilfe wendet sich gegen Abtreibungsautomatismus nach Pränataldiagnostik - Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz am 16. März

Geschrieben am 13-03-2009

Marburg (ots) - "Die Lebenshilfe steht für die Erfahrung von
mehreren hunderttausend Familien, dass ein glückendes Leben mit
Behinderung möglich ist." Das sagt Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust,
stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung. Am kommenden Montag, 16. März, nimmt die
Medizinerin und Mutter einer behinderten Tochter an einer Anhörung
des Bundesfamilienministeriums teil, bei der es um Hilfen für
Schwangere in Konfliktlagen geht. Dem Bundestag liegen mehrere
Gesetzesinitiativen vor, die den Umgang mit Spätabtreibungen von
behinderten Kindern ändern wollen, um Frauen und Paaren eine
umfassende Beratung zu sichern.

Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche
nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen während der
Schwangerschaft aufmerksam: Diese ziehen häufig einen unsäglichen
Abtreibungsautomatismus nach sich, wenn durch vorgeburtliche
Untersuchungen eine Behinderung des Babys festgestellt wird. Ebenso
lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose
betroffen sind, über die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes
umfassend zu informieren. "Dann", so Jeanne Nicklas-Faust, "können
die Eltern in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben
und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie später nicht bereuen
müssen."

Die Lebenshilfe begrüßt deshalb alle Gesetzesinitiativen, die das
psychosoziale Beratungsangebot vor und nach Pränataldiagnostik
stärken wollen und eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen
verlangen, bevor die Schwangerschaft abgebrochen werden darf. Als
Elternverband steht die Lebenshilfe mit ihren bundesweit 527
örtlichen Vereinigungen schon heute allen Paaren zur Verfügung, die
sich in einer solchen Konfliktlage über das Leben mit einem
behinderten Kind beraten lassen möchten.

Eine Stellungnahme zum Thema finden Sie im Internet unter
www.lebenshilfe.de (Rubrik "Aus fachlicher Sicht / Ethik").

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Tel.: 06421/491-129, E-Mail: presse@lebenshilfe.de


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