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Kersten Naumann: Beschäftigte aus NS-Ghetto unbürokratisch entschädigen

Geschrieben am 05-03-2009

Berlin (ots) - Der Petitionsausschuss hat sich heute mit 180
Petitionen beschäftigt, die eine bessere Durchsetzung des
Rentenanspruchs von Beschäftigten eines Ghettos auf von
Nazideutschland kontrolliertem Boden fordern. Kersten Naumann,
Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, unterstützt die Petitionen:

"Der Gesetzgeber hat im Jahr 2002 endlich festgelegt, dass den
Beschäftigten eines Ghettos auf von Nazideutschland kontrolliertem
Boden schnell und unkompliziert ein Rentenanspruch zugestanden werden
soll wie jedem anderen Beschäftigten auch.

Leider hat die Praxis gezeigt, dass Rentenversicherungsträger und
Sozialgerichte die Voraussetzungen für einen Anspruch völlig
unterschiedlich auslegen. Zudem wurde der Rentenanspruch an so
strenge Voraussetzungen geknüpft, dass schätzungsweise über 90
Prozent der zigtausend Anträge abgelehnt wurden. Bestimmte Kriterien
der "Freiwilligkeit" und "Entgelte" wurden so restriktiv ausgelegt,
dass ein Rentenanspruch in der Regel versagt wird. Die historische
Situation bleibt dabei völlig unberücksichtigt.

Die inzwischen geschaffene Möglichkeit einer Einmalzahlung von
2.000 Euro ist kein adäquater Ersatz für einen Rentenanspruch. Die
Bundesregierung will jedoch am grundsätzlichen Problem, dem Gesetz
zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
(ZRBG), nichts ändern.

Damit ist DIE LINKE nicht einverstanden. Wir fordern eine
Gesetzesänderung, die die Hürden für einen Rentenanspruch der von den
Nazideutschen ausgebeuteten Arbeitnehmer deutlich senkt und der die
Anspruchsvoraussetzungen klar definiert."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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