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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Blitz-Prozess gegen Althaus

Geschrieben am 04-03-2009

Bielefeld (ots) - Viele schäumen angesichts des Blitz-Prozesses im
Fall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Montag die
Anklage erhoben, Dienstagmorgen den Prozesstermin angesetzt, und
nachmittags schon das Urteil gesprochen - das riecht danach, dass man
die Öffentlichkeit nicht dabei haben wollte.
Na und? Althaus-Anwalt Walter Kreissl hat nur das getan, was jeder
Verteidiger versucht: die Öffentlichkeit so gut es geht aus dem
Verfahren herauszuhalten, um den Schaden für seinen Mandanten zu
begrenzen. Sofern das in diesem Fall überhaupt noch möglich war.
Es ist Alltag in Deutschland, dass Anwälte mit Staatsanwälten
handeln: Der Mandant gesteht und zahlt eine spürbare Strafe, dafür
wird die Tat mit einem Strafbefehl gesühnt - per Brief, ohne
öffentlichen Prozess. Nicht nur in Steuerstrafverfahren ist das
vielgeübte Praxis, damit der Ruf nicht lädiert wird.
Auch wenn manche sich einen großen Prozess gegen Althaus gewünscht
hätten: Sie hätten nicht mehr erfahren, als jetzt ohnehin jeder weiß:
Der Ministerpräsident hat sein Fehlverhalten gestanden und ist
vorbestraft. Auch wenn er sich als unbestraft bezeichnen darf, weil
das Urteil nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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