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Neues Deutschland: zur Urteil über Wahlcomputer

Geschrieben am 03-03-2009

Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
Wahlcomputer sind leicht zu manipulieren, und deshalb verstößt ihr
Einsatz gegen die grundgesetzlich garantierte »Öffentlichkeit der
Wahl«. Manch ein Skeptiker wird sicher meinen, Karlsruhe habe wieder
einmal zu sensibel reagiert und den Teufel an die Wand gemalt. Wer
würde in Deutschland schon auf die Idee kommen, eine Wahl zu
manipulieren? So etwas sei nur in Bananenrepubliken oder autoritär
geführten Staaten möglich.
Jene Gutgläubigen seien hier an den Wahlfälschungsskandal im
bay〜erischen Dachau erinnert. Der dortige CSU-Stadtrat
Wolfgang Aechtner hatte im Jahre 2002 die Kommunalwahlen zugunsten
seiner Partei beeinflusst, indem er beinahe 500 Briefwahlunterlagen
selbstständig ausfüllte. Ans Licht kam dies nur, weil der
Provinzpolitiker dabei denselben Kugelschreiber benutzte. Diese
Geschichte macht eines deutlich: Wahlfälschungen sind in Deutschland
kein Ding der Unmöglichkeit. Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass
Karlsruhe den Einsatz von manipulationsanfälligen Computern nun
untersagt. Wer kann schon garantieren, dass nicht manch ein Politiker
auf den Gedanken kommt, das Wahlergebnis zu Gunsten der eigenen
Partei oder Karriere zu manipulieren? An der technischen Umsetzung
eines solchen Plans dürfte es nicht scheitern, niederländische Hacker
benötigten dafür nicht einmal 60 Sekunden.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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