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Kölner Stadt-Anzeiger: Staatsrechtler: Fahrlässige Tötung nicht ehrenrührig

Geschrieben am 03-03-2009

Köln (ots) - Sollte Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus
(CDU) wegen fahrlässiger Tötung zu der in Österreich möglichen
Höchststrafe von einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt werden,
müsste er sein Amt abgeben. Darauf hat der Berliner Staatsrechtler
Ulrich Battis gegen-über dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Mittwoch-Ausgabe) hingewiesen. "Ab einem Jahr Freiheitsstrafe
verliert ein Beamter seine Bezüge", sagte Battis der Zeitung. Auch
wenn Althaus kein Beamter sei, könne man diesen "Maßstab vergleichend
heranziehen". Der Rechtsprofessor von der Berliner
Humboldt-Universität fügte allerdings hinzu, ein solches Strafmaß
"steht hier nicht zur Debatte. Das wird eine Bewährungsstrafe geben,
vielleicht auch nur eine Geldstrafe." Er fuhr fort: "Natürlich kann
jemand wegen fahrlässiger Tötung im Amt bleiben. Was Althaus gemacht
hat, zieht seine politischen Fähigkeiten ja nicht in Zweifel. Und
ehrenrührig ist es auch nicht. Das kann jedem passieren."

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
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Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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