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Krings/Mayer: Verbleibende Möglichkeiten ausloten

Geschrieben am 03-03-2009

Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Zulässigkeit der Verwendung von Wahlcomputern erklären der Justitiar
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und der
zuständige Berichterstatter für Wahlrecht im Innenausschuss, Stephan
Mayer MdB:

Der Zweite Senat hat eine Entscheidung zugunsten von Transparenz
und Verständlichkeit des Wahlvorgangs und damit eine
bürgerfreundliche Entscheidung getroffen. Das Vertrauen in Wahlen
wird durch die Entscheidung hochgehalten und durch die aufgestellten
außerordentlich hohen Anforderungen an die Verwendung von
Wahlcomputern untermauert.

Dem Gesetzgeber steht es nach dem Urteil weiter offen, bei Wahlen
elektronische Wahlgeräte einzusetzen. Das Gericht hat lediglich die
Verwendung der bislang eingesetzten Wahlcomputer für
verfassungswidrig erklärt, da diese über eklatante Mängel verfügten.
Verfassungsrechtlich gefordert wird künftig die "Möglichkeit einer
zuverlässigen Richtigkeitskontrolle".

Alle wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der
Ergebnisermittlung müssen vom Bürger zuverlässig und ohne besondere
Sachkenntnis überprüft werden können, so die Richter. Dies gebiete
der verfassungsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.
Verfassungswidrig ist danach die Bundeswahlgeräteverordnung, da sie
nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und
verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen
genügen.

Das Urteil unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der
Wahlhandlung in der parlamentarischen Demokratie. Jeder Bürger soll
auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl vertrauen können und muss in
die Lage versetzt werden, den Wahlvorgang zu verstehen. Künftig
dürfen demnach nur solche Wahlgeräte eingesetzt werden, die bei
Abgabe der Stimme eine verlässliche Kontrolle ermöglichen, ob die
Stimme unverfälscht erfasst wird, so die Erwägungen der Richter. Der
künftige Einsatz elektronischer Wahlgeräte ist am Maßstab des Urteils
gründlich zu prüfen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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