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Reiche: Biogasherstellern muss geholfen werden

Geschrieben am 26-02-2009

Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in
Sachen Anlagenbegriff für Biogasanlagen erklärt die Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung gegen die gesetzliche Definition für
Altanlagen mit fünf gegen drei Stimmen abgelehnt. Dies ändert aber
nichts daran, dass die Lage der Biogashersteller äußerst kritisch
ist.

Der vom Gesetzgeber gewählte Anlagenbegriff führt dazu, dass
zahlreiche Altanlagen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet
sind. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Juni 2008 während der Beratungen
der EEG-Novelle daraufhin gewiesen und einen Änderungsantrag
gestellt, der abgelehnt wurde. Jetzt muss auf Grund der krisenhaften
Entwicklung alles getan werden, um Arbeitsplätze und Investitionen zu
erhalten.

Dies ist auch eine Frage der politischen Verlässlichkeit. So wurde
eines der betroffenen Unternehmen in der amtlichen Broschüre
"erneuerbare Energien Made in Germany" als Musterbeispiel benannt und
bei der Fußballweltmeisterschaft in der offiziellen Kampagne
"Deutschland - Land der Ideen" als größtes Biomassekraftwerk der Welt
weltweit vermarktet.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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