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Bundestagswahl 2009: Serviceangebot für Deutsche im Ausland

Geschrieben am 17-02-2009

Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, steht für
Deutsche im Ausland, die an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen
möchten, ab sofort das hierfür erforderliche Antragsformular für die
Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Verfügung. Es ist im
Internetangebot des Bundeswahlleiters im Bereich Bundestagswahl 2009,
"Service für Deutsche im Ausland", unter www.bundeswahlleiter.de
erhältlich.

Darüber hinaus umfasst das Serviceangebot ausführliche
Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland bei der Wahl zum
17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009.

Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik
Deutschland gemeldet sind, können bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen nach dem Bundeswahlgesetz bei der Bundestagswahl 2009
per Briefwahl teilnehmen. Hierzu müssen sie persönlich bei ihrer
letzten Heimatgemeinde in Deutschland bis spätestens 6. September
2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Dies sollte bei längeren Postwegen möglichst frühzeitig erfolgen.
Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig.

Der bei früheren Wahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für
Deutsche, die seit mehr als 25 Jahren außerhalb der Mitgliedstaaten
des Europarats leben, ist entfallen, so dass auch sie an der
Bundestagswahl 2009 teilnehmen können.

Das Antragsformular steht voraussichtlich ab März 2009 auch als
Papiervordruck bei allen Botschaften und Konsulaten der
Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter sowie
bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland zur Verfügung.
Antragsformulare können zugleich für Familienangehörige, Freunde oder
Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können die
Antragsformulare für ihre Mitarbeiter im Ausland in der
erforderlichen Stückzahl erhalten.

Nach der Eintragung werden die Wahlunterlagen für die Briefwahl
ohne weitere Anforderung - circa einen Monat vor dem Wahltag -
übersandt. Alle Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 27.
September 2009, bis 18.00 Uhr bei der auf dem voradressierten
amtlichen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen.

Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in
Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr
Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierzu müssen sie bei der
Gemeindebehörde schriftlich - auch per Fax oder E-Mail - oder
mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragen. Eine
telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: 0611 75-2317,
Kontakt: www.destatis.de/kontakt

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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