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Südwest Presse: Kommentar zum Thema Studiengebühren

Geschrieben am 16-02-2009

Ulm (ots) - Es ist das gute Recht im Rechtsstaat, sein Recht vor
Gericht zu suchen. Im Fall der Studiengebührengegner, die sich trotz
gerade wieder erteilter Abfuhr bis nach Karlsruhe durchklagen wollen,
ist freilich zu fragen, ob man wirklich immer wieder mit dem Kopf
gegen die Wand rennen muss. Die Justiz ist hier nämlich ganz
offensichtlich der falsche Hebel, um ein politisch nicht gewolltes
Gesetz außer Kraft zu setzen.
Das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs liegt nicht nur auf
einer Linie mit jenen der Verwaltungsgerichte Freiburg und Karlsruhe.
Auch die Kollegen vom Oberverwaltungsgericht Münster hatten die
Erhebung einer Campus-Maut für rechtmäßig erkannt. Verwundern kann
das nicht, denn die Gerichte können sich ja bereits auf ein
Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005
stützen. Danach haben die Länder das Recht, Studiengebühren zu
erheben, sofern diese sozialverträglich sind. Selbst die schon damals
diskutierten und seit Sommer 2007 an allen baden-württembergischen
Hochschulen geltenden 500 Euro pro Semester hatten die Karlsruher
Richter ausdrücklich nicht kritisiert. Nachdem das Land auch noch die
Ausnahmetatbestände ausgeweitet hat, sollten die Gegner ihre
erfolglosen juristischen Klimmzüge einstellen.
Im übrigen kann in Deutschland immer noch jeder gebührenfrei
studieren. Nur gibt es keinen Anspruch, dabei zu Hause zu wohnen.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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