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Lübecker Nachrichten: Kieler Datenschützer im Interview der LÜBECKER NACHRICHTEN: Datenschutzgesetz am Arbeitsplatz muss ganz enge Grenzen ziehen

Geschrieben am 16-02-2009

Lübeck (ots) - Ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz muss
garantieren, dass die Daten der Mitarbeiter nur innerhalb sehr enger
Grenzen zum Kampf gegen Diebstahl und Korruption verwendet werden,
fordert Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert.
"Es gibt vielfältige Techniken wie GPS, Internet und E-Mail, die gar
nicht geregelt sind. Hier muss ein Gesetz für klare Grenzen zwischen
Datenschutzrechten der Mitarbeiter und dem berechtigten Interesse der
Arbeitgeber an der Korruptionsbekämpfung oder am Diebstahlschutz
sorgen und die Aufsicht durch die Datenschutzbeauftragten stärken",
sagte der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
(ULD) in Kiel den "Lübecker Nachrichten" (Dienstag-Ausgabe). Zu den
Kernpunkten des Gesetzes müsse sicherstellen, dass für die
Überwachung von Mitarbeitern "in konkreter Anfangsverdacht
vorliegt", sagte Weichert. "Wenn man nur einen allgemeinen Verdacht
hat und ihn konkretisieren will, dann müssen auf jeden Fall vorher
der Betriebsrat, eventuell auch die Betroffenen informiert werden.
Eine verdachtslose Rasterfahndung mit Hilfe der Daten aller
Mitarbeiter und ohne vorherige Information wie bei der Bahn muss
verboten sein", so der Datenschutzbeauftragte.

Originaltext: Lübecker Nachrichten
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50325
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Pressekontakt:
Lübecker Nachrichten
Redaktion

Telefon: 0451/144 2220


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