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Bundesrat stimmt Mindestlohn in der Pflege zu

Geschrieben am 13-02-2009

Berlin (ots) - Bundesrat: Refinanzierung von Pflegeleistungen
gesetzlich verankern!

Mit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
sowie des Mindestarbeitsbedingungengesetzes hat der Bundesrat heute
die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen, darunter
auch die Pflege, beschlossen. Der Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa) hat sich bereits im Vorfeld dieses
Beschlusses klar hierzu positioniert und gleichzeitig einige
kritische Fragen thematisiert, die bis heute nicht eindeutig geklärt
sind. Ein zentraler Punkt ist die Frage nach einer angemessenen
Refinanzierung.

bpa-Präsident Bernd Meurer: "Die Festschreibung von Mindestlöhnen
ist das eine. Das andere ist sicherzustellen, dass die Einrichtungen
in die Lage versetzt werden, die zu kalkulierenden Personalkosten
verlässlich refinanziert zu bekommen."

Vor diesem Hintergrund begrüßt der bpa auch eine vom Bundesrat
geforderte Klarstellung im SGB XI, dass die Refinanzierung der
kalkulierten Vergütung von Pflegeleistungen im Rahmen von
Pflegesatzverhandlungen zu vereinbaren ist und Mindestlöhne nicht den
anzuerkennenden Durchschnittspersonalkosten gleichkommen. Grundlage
der Auffassung des Bundesrates war eine Entschließungsempfehlung des
Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik, die der Bundesrat in seiner
heutigen Sitzung einstimmig angenommen hat.

Eine weitere zentrale Frage will der bpa bei der nun folgenden
Erarbeitung eines Mindestlohns geklärt wissen: Wie werden private
Pflegeeinrichtungen an dessen Findung beteiligt? "Ein Mindestlohn
darf nicht der Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen einfach übergestülpt
werden, ohne dass diese beteiligt werden", so der bpa-Präsident mit
Blick auf die im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geschaffene
"Kommissionslösung" als Sonderregelung für die Pflege. "60 % aller
ambulanten Pflegedienste sowie 40 % der Pflegeheime sind in privater
Trägerschaft. Diese müssen in der zur Erarbeitung eines Mindestlohns
einzusetzenden Kommission neben anderen angemessen vertreten sein."

Bisher mussten Branchen, die in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
aufgenommen werden, einen flächendeckenden Tarifvertrag nachweisen,
der mindestens für 50 % der Beschäftigten in dieser Branche gilt.
Damit sollten unzumutbare Vereinbarungen zu Lasten Dritter verhindert
werden. Für die Pflege kann das Bundesarbeitsministerium einen
Mindestlohn auf der Grundlage einer Kommissionsempfehlung erlassen.
Die Berücksichtigung der zahlreichen nicht tarifgebundenen
Einrichtungen, außer der kirchlichen, in dieser Kommission ist indes
unklar. Der bpa fordert, dass die privaten Einrichtungen hier
aufgrund ihrer Marktstellung zwingend zu beteiligen sind und dass der
bpa, als Vereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche, in die
Kommission aufgenommen wird.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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