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Ausweitung der Mindestlöhne: Zoll muss intensiv kontrollieren

Geschrieben am 13-02-2009

Berlin (ots) - Der Bundesrat hat am 13. Februar der Ausweitung des
Mindestlohns auf sechs weitere Branchen zugestimmt. Damit fällt fast
eine Million weiterer Beschäftigter unter den Mindestlohn. Nach
Ansicht des BDZ darf diese Entscheidung für die Personalausstattung
beim Zoll nicht folgenlos bleiben. Wie intensiv die Kontrollen
ausfallen, sei eine politische Entscheidung, so der BDZ. Wenn die
intensive Kontrolle der Mindestlöhne gewollt sei, müsse das BMF den
erheblichen Personalmehrbedarf anerkennen, mehr Nachwuchskräfte
einstellen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Ermittler zur
Verfügung stellen.

Nachdem der Bundestag bereits im Januar die Ausweitung des
Mindestlohns beschlossen hatte, machte der Bundesrat den Weg für die
Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen frei. Über
die Lohnuntergrenzen für Bau, Gebäudereiniger und Briefdienste hinaus
gilt der Mindestlohn somit künftig auch für

- Altenpflege,
- Wach- und Sicherheitsdienste,
- Großwäschereien,
- Abfallwirtschaft,
- Bergbau (Spezialarbeiten) und
- die Aus- und Weiterbildungsbranche.

Für die Zeitarbeit wird innerhalb der großen Koalition noch um
eine gesonderte Lösung gerungen.

BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich wurde schon 2008 im
"Focus" mit den Worten zitiert, für eine effektive Kontrolle fehle es
dem Zoll an Zeit und an Personal. An dieser Einschätzung habe sich
nichts geändert. Dennoch habe Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
bisher kein zusätzliches Personal bereitgestellt. Dabei ist dem BMF
offenbar bekannt, dass es mehr Personal im Bereich der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit einsetzen muss. Denn es hat
entsprechende Untersuchungen angestellt, die auf der Grundlage der
Ausweitung des Mindestlohns den Personalbedarf in diesem Bereich
ermittelt hat. Der BDZ kritisiert seit Langem, dass die
Bundeszollverwaltung, die eine Personaluntersuchungsgruppe mit der
Ermittlung des zusätzlichen Bedarfs beauftragt hatte, bis heute
belastbares Zahlenmaterial schuldig geblieben ist.

Der BDZ warnt weiter davor, dass die Überwachung der Mindestlöhne
auf Kosten der Bekämpfung der Schwarzarbeit geht. Die Gefahr sei
unübersehbar, dass die eigentliche Aufgabe der Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vernachlässigt werde, wenn
das Personal bei der Kontrolle der Mindestlöhne konzentriert werde.
Nur mit ausreichendem und qualifiziertem Personal könnten die
zeitaufwändigen Kontrollen mit Erfolg umgesetzt werden.

Für den BDZ steht fest: Eine Überwachung der Mindestlöhne gibt es
nicht zum Nulltarif. Wenn diese Aufgabe konsequent erledigt werden
soll, führt an zusätzlichen Ermittlern in der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit kein Weg vorbei. Mit Blick auf die Einstellung von
Nachwuchskräften schlägt der BDZ daher vor, ab sofort und für die
nächsten Jahre die Ausbildungskapazitäten voll auszuschöpfen und
durch zusätzliche Einstellungen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in
die Lage zu versetzen, Erfolge im Kampf gegen die Unterschreitung von
Mindestlöhnen zu erzielen.

BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich erklärte, der BDZ habe
diese Entwicklung schon vor Monaten vorausgesehen und Entscheidungen
angemahnt. Wörtlich äußerte er: "Bundesfinanzminister Steinbrück muss
letztlich entscheiden, wie ernst es der Bundesregierung mit der
Einhaltung der Mindestlöhne ist. Vertraut er den Arbeitsgebern
absolut, kann er auf Kontrollen gänzlich verzichten. Nach den
bisherigen Erfahrungen im Bau- und Gebäudereinigungsgewerbe sind
jedoch regelmäßige und intensive Kontrollmaßnahmen unverzichtbar.
Dafür wird auf Dauer zusätzliches Personal benötigt."

Originaltext: BDZ - Dt. Zoll- und Finanzgewerkschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53233
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53233.rss2

Pressekontakt:
Christof Stechmann
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169-170
10117 Berlin
Telefon 030 - 40816600
Telefax 030 - 40816633
E-Mail: post@bdz.dbb.de


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