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Bodo Ramelow: Keine Niedriglöhne unterm Kirchendach

Geschrieben am 08-02-2009

Berlin (ots) - "Die von Arbeitsminister Scholz angekündigte
Sonderregelung, die Beschäftigten im Pflegebereich unter kirchlichen
Trägerschaft der Einrichtungen von einem Mindestlohn ausklammern zu
wollen, fördert Niedriglöhne im Namen Jesu", so Bodo Ramelow zur
Ankündigung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz vor der
Verabschiedung eines Mindestlohns als einheitliche gesetzliche
Untergrenze im Pflegebereich, Sondervereinbarungen mit den Kirchen zu
treffen. "Das führt zu inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen." Der
stellvertretende Vorsitzende und religionspolitische Sprecher der
Fraktion DIE LINKE weiter:

"Noch vor wenigen Monaten wurde von Staatssekretär Klaus Brandner
in Reaktion auf eine mündliche Anfrage versichert, dass ein
gesetzlicher Mindestlohn natürlich als flächendeckende gesetzliche
Untergrenze für alle Beschäftigten im Pflegebereich gelten würde,
also auch für die rund eine Million Beschäftigungsverhältnisse bei
kirchlichen Trägern.

Die nun wohl erfolgte Abkehr von dieser Position ist nicht mit dem
Sonderstatus der Kirchen erklärbar. Der "dritte Weg" im Arbeitsrecht
kann bestenfalls für die Selbstorganisation der Institution Kirche
und alle direkt bei ihr Beschäftigten gelten. Eine Ausdehnung auf den
Krankenhaus- und Pflegebereich ist nicht mehr vom grundgesetzlich
garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt. Es wäre
stattdessen ein direkter Eingriff in den Markt, in dem die Regierung
einem Wettbewerber unter vielen gestattet, zu weder tarifvertraglich
oder gar gesetzlich geregelten Löhnen arbeiten zu lassen. Die ersten
Dumpinglöhne kirchlicher Träger zeigen, dass dies für die
Beschäftigten und für die Mitbewerber ein Weg in die Sackgasse ist.

Der Wettbewerb darf in diesem Bereich nur über Qualität und nicht
über den Preis geführt werden. Es geht um Menschen und um
Mitmenschlichkeit, da dürfen die kirchlichen Träger keine unrühmliche
Sonderrolle spielen. Jeder Arbeitsplatz in Deutschland muss über
Tarifvertrag oder gesetzlichen Mindestlohn regelbar sein. Der
sogenannte "dritte Weg" darf nicht zur Wettbewerbsverzerrung in einem
durch öffentliche Kassen finanzierten Bereich führen."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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