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Europäische Kommission kritisiert Internetverbot für deutsche Lottovermittler / Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird fortgesetzt

Geschrieben am 05-02-2009

Hamburg (ots) -

Glücksspielstaatsvertrag ist unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und
widersprüchlich

Die EU-Kommission hat heute in einem Antwortschreiben auf eine
Anfrage von Dr. Werner Langen, EVP-Abgeordneter des Europäischen
Parlaments, den Glücksspielstaatsvertrag erneut als
europarechtswidrig bezeichnet. Entgegen öffentlicher Mutmaßungen,
u.a. aus den Reihen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, ist keine
Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
beabsichtigt. Die Kommission prüft unter Leitung von Kommissar
McCreevy weiter und wird entsprechende Beschlüsse fassen.

Die EU-Kommission hält den Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere
das Verbot der gewerblichen Lottovermittlung im Internet, für
unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und für einen Verstoß gegen
Europarecht. Damit bestätigt die Kommission die jüngsten Urteile des
Oberlandesgerichts Koblenz (vom 20.01.2009) und des
Verwaltungsgerichts Berlin (vom 22.09.2008) zugunsten eines
gewerblichen Spielvermittlers. Die deutschen Vorschriften für das
Glücksspielwesen seien darüber hinaus widersprüchlich und inkohärent,
da die gewerbliche Spielvermittlung von Lotto im Internet verboten
ist, Pferdewetten hingegen nicht, und zudem das Angebot an
Spielautomaten stark ausgeweitet wurde.

Die EU-Kommission hatte mit Mahnschreiben vom 31.01.2008 ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
eröffnet. Die zentralen Bestimmungen des seit 01.01.2008 gültigen
Glücksspielstaatsvertrages widersprechen nach Ansicht der Kommission
dem Gemeinschaftsrecht. Vor allem geht es hierbei um die Vermittlung
von Lotterien im Internet durch private Anbieter.

"Die Befürworter des Glücksspielstaatsvertrages brechen bewusst
europäisches Recht", so Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbandes. "Die verantwortlichen Politiker müssen hier
schnellstens eingreifen und eine europarechtskonforme Regelung für
das deutsche Lotto finden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie Brüssel
den deutschen Bundesländern immer wieder die Hand reicht, diese sich
aber brüsk verweigern und auf ihrer Position beharren. So wird
zwangsläufig der Europäische Gerichtshof den Glücksspielstaatsvertrag
aus den Angeln heben müssen."

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Rüdiger Keuchel
040 - 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de


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