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Offener Brief des KBV-Vorsitzenden an die Ärzte / Köhler: Wir werden uns für eine Überarbeitung der Regelleistungsvolumen einsetzen

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) - Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, hat sich in einem
offenen Brief an die niedergelassenen Ärzte gewandt. Darin schildert
er "den tatsächlichen Ablauf der Honorarreform und die sich hieraus
ergebenden Perspektiven". Grund seien die zahlreichen Gerüchte und
Fehlinformationen. "Was das neue System tatsächlich für den
Quartalsumsatz Ihrer Praxis bedeutet, kann erst nach Abschluss der
Abrechnung des ersten Quartals festgestellt werden", betont Köhler in
dem Schreiben. Erst dann könne man diese analysieren und - falls
nötig - Korrekturen vornehmen.

Viele ihrer Forderungen habe die KBV in Abstimmung mit der Politik
umsetzen können. Dazu gehörten die neue Transparenz des
Abrechnungssystems durch feste Preise, eine stärker an das Westniveau
angeglichene Vergütung ostdeutscher Kollegen sowie eine deutliche
Aufstockung des Gesamthonorarvolumens um drei Milliarden Euro im
Vergleich zu 2007. "Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen
Krankenversicherung wollte uns übrigens ursprünglich gerade einmal
ein Plus von 0,5 Milliarden Euro zugestehen", berichtet Köhler.

Er schreibt weiter: "Wir sind bei der Umsetzung abhängig von der
Zustimmung unserer Vertragspartner. Die meisten Beschlüsse zur
Honorarreform wurden leider konfliktiv getroffen." So basiere der
Beschluss zu den Regelleistungsvolumen (RLV) auf Vorschlägen des
Schlichters und der Krankenkassen. "Wir hatten daran von Anfang an
kritisiert, dass das von den Krankenkassen favorisierte Modell
systematisch solche Praxen benachteiligt, die kleine Fallzahlen, aber
ein weitreichendes Leistungsangebot aufweisen. Aus diesem Grund
hatten wir ursprünglich ein volumenbezogenes Modell vorgeschlagen,
das große Fallzahlen berücksichtigt", erklärt der KBV-Chef in seinem
Brief.

Die Zusage des Bundesgesundheitsministeriums, regionale Zuschläge
zu ermöglichen, sei zu spät gekommen: "Zu diesem Zeitpunkt waren die
meisten Schiedsamtsverfahren bereits abgeschlossen - und zwar
zulasten des Honorarvolumens in diesen Kassenärztlichen Vereinigungen
(KVen). Regionale Spielräume wurden entgegen der gesetzlichen
Intention damit einfach gekürzt. Die damit verbundenen Folgen für die
Vertragsärzteschaft werden wir nicht hinnehmen."

Der KBV-Vorstandsvorsitzende erinnert auch noch einmal daran, dass
das RLV nicht die einzige Einnahmequelle der Ärzte ist. Hinzu kämen
unter anderem Honorare für Leistungen außerhalb der Gesamtvergütung,
qualitätsgebundene Zuschläge und abgestaffelt zu vergütende
Leistungen. Die entsprechenden Rückstellungen und Vorwegabzüge der
KVen seien nicht verloren, sondern würden für den jeweiligen Zweck an
die Ärzte ausgeschüttet.

Der KBV-Chef verspricht, den Beschluss zu den RLV zu überarbeiten
und bis Mitte des Jahres Verbesserungen zu erreichen. Als Beispiele
nennt er eine Begrenzung des Vorwegabzugs, Schutzmechanismen für
kleine Arztgruppen sowie die Herausnahme weiterer Leistungen aus den
RLV.

Der Brief an die Ärzteschaft erscheint in der aktuellen Ausgabe
des Deutschen Ärzteblatts (Nr. 5 vom 30. Januar 2009) sowie als
Download auf der Website der KBV unter
http://www.kbv.de/presse/14366.html.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240


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