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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundessozialgerichts über Hartz-IV-Regelsatz für Kinder

Geschrieben am 27-01-2009

Berlin (ots) - Wer möchte, dass sein Kind ein Instrument erlernt,
vernünftig gekleidet ist oder regelmäßig Sport treibt, der muss tief
in die Tasche greifen. Wem pro Monat und Kind ganze 211 Euro zur
Verfügung stehen, der wird sich zweimal überlegen, ob Sport oder
Klavierunterricht wirklich nötig sind. 211 Euro erhält eine
arbeitslose Mutter für ihr Kind als sogenanntes Sozialgeld. Der
Gesetzgeber ermittelte diesen Betrag, indem er einfach den Regelsatz
der Mutter um 40 Prozent reduzierte: So einfach legt man in
Deutschland Bedarf fest! Das Bundessozialgericht hat nun vom
Gesetzgeber gefordert, den Bedarf der Kinder genauer zu berechnen -
mehr nicht.
Die Richter betonten ausdrücklich, dass die geringe Höhe der
Regelleistungen nicht zur Disposition steht, wenn der Gesetzgeber
nachweisen kann, warum das Sozialgeld nur 60 Prozent des Regelsatzes
betragen soll. So scheint die Freude über das Urteil verfrüht, denn
an der Situation der betroffenen Kinder wird sich vorerst nichts
ändern. Falls das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber wirklich
zwingen sollte, die fehlenden Berechnungen nachzuliefern, heißt das
noch lange nicht, dass diese Neuberechnung auch zu einer Erhöhung des
Sozialgeldes führen wird. Wie trickreich solche Berechnungen zum
Nachteil der Betroffenen ausfallen können, zeigen die abenteuerlichen
Hartz IV- Kalkulationen. Um auf den politisch gewollten,
möglichst niedrigen Endbetrag zu kommen, rechnet man einzelne Posten
klein.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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